Das umfassende Glossar rund um die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Über 88 Begriffe ausführlich erklärt – von Trägerzulassung über Bildungsgutschein bis zur Eingliederungsquote.
Gesetzliche Grundlagen
Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Langzeitarbeitslose mit erheblichen Vermittlungshemmnissen – Sozialer Arbeitsmarkt.
Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – das AVGS-Gesetz.
Rechtsgrundlage der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und des Bildungsgutscheins.
Förderung beschäftigter Arbeitnehmer in der Weiterbildung – inkl. Arbeitsentgeltzuschuss.
Qualitätssicherung
Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach AEVO – häufig anerkannte pädagogische Mindestqualifikation für Lehrkräfte.
Akkreditierung & Zertifizierung
Formelle Befugniserteilung an eine Fachkundige Stelle, Träger und Maßnahmen nach AZAV zertifizieren zu dürfen.
Bildungsgutschein & Finanzierung
Gutschein nach § 45 SGB III für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – ein zentrales Förderinstrument neben dem Bildungsgutschein.
Maßnahmen & Förderung
Abschluss in einem nach BBiG, HwO oder bundes-/landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf – qualifiziert für FbW-Förderung mit längerer Maßnahmedauer.
Systematische Prüfung des Trägers oder einer Maßnahme durch eine Fachkundige Stelle gegen die Anforderungen der AZAV.
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt – unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit.
AZAV-Grundlagen
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – die Rechtsgrundlage für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung – Vorgängerregelung der AZAV, gültig von 2004 bis 2012.
Sprach- und Orientierungskurs für Migranten unter Trägerschaft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge – paralleles Zulassungssystem zur AZAV.
Akteure & Institutionen
Gremium beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 182 SGB III, das Empfehlungen zur Auslegung und Anwendung der AZAV erarbeitet.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX – Maßnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Systematischer Umgang mit Reklamationen und Beschwerden von Teilnehmern und Auftraggebern – verpflichtender Bestandteil eines AZAV-konformen QMS.
Gutschein nach § 81 SGB III, mit dem Beschäftigte und Arbeitsuchende eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme finanziert bekommen.
Jährliche Festlegung der Förderschwerpunkte einer Agentur für Arbeit – legt fest, welche Qualifizierungen regional gefördert werden.
5-stelliger Code aus der Klassifikation der Berufe (KldB 2010), mit dem jede Maßnahme in Kursnet eindeutig einem Berufsbild zugeordnet wird.
Bundeseinheitliche Datenbank Kostenzulassungen – zentrale Datenbasis für Maßnahmekostenpauschalen und Erfolgskennzahlen.
Bundesoberbehörde, die als wichtigster Auftraggeber und Förderer im AZAV-System agiert.
Bundesoberbehörde, die Standards für berufliche Bildung in Deutschland entwickelt – u. a. für Teilqualifikationen.
Seit 2023 die neue Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II – Nachfolger des Arbeitslosengelds II („Hartz IV“).
Eine der größten Fachkundigen Stellen für AZAV-Zertifizierungen in Deutschland, mit Wurzeln in der DIHK-Welt.
Deutsche Akkreditierungsstelle – nationale Akkreditierungsstelle, die Fachkundige Stellen für die AZAV akkreditiert.
Anforderungen aus DSGVO, BDSG und SGB X an die Verarbeitung von Teilnehmerdaten – auditrelevant nach § 2 AZAV.
Eine der größten Fachkundigen Stellen für AZAV-Zertifizierungen in Deutschland.
Synonym für die Bundes-DKZ – die zentrale BA-Datenbank mit Maßnahmendaten, Stundensätzen und regionalen Kostenobergrenzen.
Nachweisbare fachliche und pädagogische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte – Pflichtbestandteil jedes Maßnahmenkonzepts.
Achtstufiger Rahmen, der formale, non-formale und informelle Qualifikationen vergleichbar macht – europaweit gekoppelt an den EQR.
Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen – eine der etablierten Fachkundigen Stellen für AZAV.
Prüfkriterium nach § 4 AZAV – inhaltliche, methodische und organisatorische Tauglichkeit einer Maßnahme für ihre Förderziele.
Prüfdimension der Trägerzulassung nach § 2 AZAV – Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, QMS und Personal.
Anteil der Teilnehmenden, die nach Maßnahmenende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – die wichtigste Erfolgskennzahl im AZAV-System.
Pflichtbestandteil jedes Maßnahmenkonzepts nach § 4 AZAV – systematische Messung und Auswertung des Maßnahmenerfolgs.
Europäische Klassifikation für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe – Schnittstelle für grenzübergreifende Bildungsdaten.
Möglichkeit nach § 45 Abs. 2 BBiG, ohne reguläre Ausbildung direkt zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf zugelassen zu werden.
Dokumentierter Beleg der fachlichen und pädagogischen Eignung von Lehrkräften und Schlüsselpersonal.
Privatrechtliche, von der DAkkS akkreditierte Stelle, die Bildungsträger und Maßnahmen nach AZAV zertifiziert.
Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 81 SGB III zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung.
Internes Regelwerk der Bundesagentur für Arbeit zur Auslegung der §§ 81 ff. SGB III – die wichtigste Anwendungsquelle in der Praxis.
Vertrag mit freiberuflichen Dozenten – rechtliches Risikofeld bezüglich sozialversicherungsrechtlicher Statusfeststellung.
Kombination von Präsenzunterricht, virtuellem Klassenzimmer und Selbstlernphasen – seit den Beiratsempfehlungen ab 2021 explizit anerkannt.
Maßnahme, die in den Räumen eines Auftraggeber-Unternehmens und für dessen Beschäftigte durchgeführt wird.
Internationale UNESCO-Klassifikation für Bildungsstufen – wird in Kursnet zur Einordnung des Bildungsniveaus verwendet.
Internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme – nicht zwingend für AZAV, aber ein etablierter Nachweis für ein QMS.
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II – wichtiger Auftraggeber im AVGS-Geschäft.
Bundeseinheitliche Klassifikation der Berufe, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit – Pflichtreferenz für Kursnet-Einträge.
Aktuelle Version der Klassifikation der Berufe (Stand 2010) – Pflichtreferenz für Berufskennziffern in Kursnet und der Bundes-DKZ.
Trägerportal der Bundesagentur für Arbeit zur Pflege von Bildungsangeboten – administrative Schnittstelle zu Kursnet.
Größtes öffentliches Bildungsverzeichnis Deutschlands, betrieben von der Bundesagentur für Arbeit – Pflichtkanal für AZAV-Maßnahmen.
Moderne JSON/REST-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit zum lesenden und schreibenden Zugriff auf Bildungsangebote in Kursnet.
Verbindliches Handbuch der Bundesagentur für Arbeit zur korrekten Pflege von Bildungsangeboten in Kursnet.
Systematischer, dauerhafter Prozess zur Verbesserung von Abläufen, Maßnahmen und Ergebnissen – Pflichtbestandteil eines AZAV-konformen QMS.
Schriftliches Konzept einer Maßnahme nach §§ 3–4 AZAV – das Kerndokument jeder Maßnahmenzulassung.
Systematische Überprüfung des Lernfortschritts und Lernergebnisses – Pflichtbestandteil jedes Maßnahmenkonzepts.
Variante einer Maßnahme nach § 45 SGB III, die ganz oder teilweise in einem Betrieb durchgeführt wird.
Konkretes Bildungsangebot, das nach AZAV zugelassen wird – die kleinste prüfbare Einheit im AZAV-System.
Zeitlicher Umfang einer Maßnahme – nach SGB III für Maßnahmen mit anerkanntem Abschluss bis zu zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit.
Pauschaler Preis je Teilnehmer für eine zugelassene Maßnahme – Grundlage der Förderung über Bildungsgutschein.
Eindeutige Kennung einer zugelassenen Maßnahme im Bundes-DKZ und in Kursnet.
Förmliche Zulassung einer einzelnen Maßnahme nach §§ 4–6 AZAV – Voraussetzung für Bildungsgutschein und AVGS.
Zahl der Teilnehmenden, ab der eine Maßnahme wirtschaftlich durchgeführt werden kann – wichtiger Risikofaktor in der Maßnahmekalkulation.
Aufteilung einer Maßnahme in eigenständig zertifizierbare Module – ermöglicht Teilqualifikationen und flexible Lernpfade.
Trägerzulassung, die mehrere Standorte einer juristischen Person umfasst – Standardfall bei filialisierten Bildungsträgern.
In eine Maßnahme integrierte betriebliche Lernphase – muss didaktisch begründet, betreut und dokumentiert sein.
Fachliche und pädagogische Anleitung der Teilnehmenden in Werkstatt- und Praktikumsphasen durch qualifiziertes Personal.
Strukturierte Erhebung von Fähigkeiten, Interessen und Vermittlungshemmnissen einer Person – häufige Maßnahmenform nach § 45 SGB III.
Dokumentiertes System aus Prozessen, Verantwortlichkeiten und Kennzahlen zur systematischen Qualitätssicherung – Pflicht für jeden AZAV-Träger.
Neue Leistung seit 2024 zur Förderung beschäftigter Arbeitnehmer in vom Strukturwandel betroffenen Betrieben.
Vollständiges Audit zur Verlängerung einer auslaufenden Zulassung – meist nach drei Jahren fällig.
Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende, getragen durch die Jobcenter.
Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung; Rechtsgrundlage von AZAV, Bildungsgutschein und AVGS.
Pädagogische und psychosoziale Unterstützung von Teilnehmenden während einer Maßnahme – in vielen Maßnahmen Pflichtelement.
Maßnahmekostenpauschale geteilt durch Anzahl Unterrichtseinheiten – die wichtigste Vergleichsgröße im Pricing.
Person, die an einer zugelassenen Maßnahme teilnimmt – Inhaber des Bildungsgutscheins oder AVGS.
Die zentrale Dokumentation aller maßnahmebezogenen Informationen zu einem Teilnehmer.
Modularer Abschluss eines Teilbereichs eines anerkannten Berufs – kombinierbar zur vollständigen Qualifikation.
Die Organisation, die Maßnahmen anbietet und durchführt – juristische Person, die nach AZAV zugelassen werden muss.
Zulassung des Bildungsträgers nach §§ 2–3 AZAV – Voraussetzung für jede Maßnahmenzulassung.
TÜV Rheinland, TÜV Süd und TÜV Nord sind etablierte Fachkundige Stellen für AZAV-Zertifizierungen.
Jährliches Audit zur fortlaufenden Überprüfung einer bestehenden Träger- oder Maßnahmenzulassung.
Standardisierte Zeiteinheit für die Berechnung der Maßnahmedauer – in der Regel 45 Minuten.
Anteil der Teilnehmenden mit erfolgreichem beruflichem Verbleib nach Maßnahmenende – breiter als die Eingliederungsquote.
Öffentliche Auftragsvergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit – Alternative zum Bildungsgutschein.
Synchrones Online-Lernformat – ein Dozent unterrichtet zeitgleich eine Gruppe von Teilnehmenden über ein Webkonferenzsystem.
Standardisierte XML-basierte Datenschnittstelle für die automatisierte Übertragung von Bildungsangeboten an Kursnet.
Förmlicher Bestätigungsakt einer Fachkundigen Stelle, dass ein Träger oder eine Maßnahme die Anforderungen der AZAV erfüllt.