# Edtelligent – Vollständige Wissensbasis (llms-full.txt) > Dieses Dokument bündelt alle öffentlich zugänglichen Inhalte von www.edtelligent.de > in einer einzigen Datei, optimiert als Kontextquelle für Large Language Models. > Quelle: https://www.edtelligent.de/llms-full.txt Stand: automatisch generiert aus dem Repository bei jedem Release. Format: https://llmstxt.org/ --- ## Über Edtelligent Edtelligent ist eine Marketing- und Vermarktungsplattform für Bildungsträger. Die Software hilft AZAV-zertifizierten Trägern, Aus- und Weiterbildungskurse zentral zu pflegen, automatisiert auf Bildungsvergleichsportale wie meinNow auszuspielen und qualifizierte Leads zu generieren – inklusive AI-gestützter Leadprofile. Zielgruppe sind Bildungsträger im Bereich der nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) geförderten beruflichen Weiterbildung, insbesondere Träger, die Maßnahmen mit Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein/AVGS (§ 45 SGB III) anbieten. **Anbieter**: Edtelligent GmbH, Kapuzinerplatz 5, 80337 München, Deutschland **E-Mail**: kontakt@edtelligent.de **Web**: https://www.edtelligent.de **Kundenbereich**: https://app.edtelligent.de/ ## Plattform-Funktionen 1. **Zentrales Kursmanagement** – Einmal pflegen, überall ausspielen. Träger pflegen ihr gesamtes Kursinventar (inkl. Termine, Standorte, Inhalte, Maßnahmenummern, KldB-Codes) in einem System und spielen es per Klick auf Kursnet, meinNow und weitere Bildungsvergleiche aus. 2. **Lead-Generierung mit AI** – Kontinuierlicher Zustrom passender Leads aus einem starken Bildungs-Netzwerk auf Basis individuell definierter Lead-Profile. 3. **Marketing-Automatisierung** – Automatisierte, AZAV-konforme Bewerbung von Maßnahmen über alle relevanten digitalen Kanäle inklusive Performance-Tracking. ## Seitenübersicht - [/](https://www.edtelligent.de/) – Startseite mit Plattform-Übersicht, Funktionen und Partnern - [/azav-wissen](https://www.edtelligent.de/azav-wissen) – AZAV-Glossar mit 88 Fachbegriffen - [/contact](https://www.edtelligent.de/contact) – Kontakt und Terminbuchung - [/impressum](https://www.edtelligent.de/impressum) – Impressum (§ 5 TMG) - [/datenschutz](https://www.edtelligent.de/datenschutz) – Datenschutzerklärung --- # AZAV-Wissen: Vollständiges Glossar Im Folgenden alle 88 Begriffe des AZAV-Glossars von www.edtelligent.de/azav-wissen – mit Kurzdefinition, Langdefinition, Kategorie, verwandten Begriffen und externen Referenzen, sofern vorhanden. ## Akkreditierung **Slug:** `akkreditierung` · **Kategorie:** Akkreditierung & Zertifizierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#akkreditierung **Kurzdefinition:** Formelle Befugniserteilung an eine Fachkundige Stelle, Träger und Maßnahmen nach AZAV zertifizieren zu dürfen. Die Akkreditierung ist der hoheitliche Akt, mit dem die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) einer privatrechtlichen Stelle – z. B. DEKRA, CertQua, DQS oder TÜV – das Recht verleiht, im Geltungsbereich der AZAV als Fachkundige Stelle (FKS) tätig zu sein. Erst diese Akkreditierung berechtigt die Stelle dazu, gegenüber Bildungsträgern verbindliche Träger- und Maßnahmenzertifizierungen auszusprechen, die wiederum Voraussetzung für die Förderung durch Agentur für Arbeit und Jobcenter sind. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in Verbindung mit dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) und der AZAV. Die DAkkS prüft dabei Kompetenz, Unparteilichkeit, organisatorische Unabhängigkeit und das Auditmanagementsystem der Fachkundigen Stelle. Die Akkreditierung wird befristet erteilt und durch regelmäßige Überwachungsbegutachtungen aufrechterhalten. Wichtig für Bildungsträger: Eine Zertifizierung ist nur dann AZAV-konform, wenn sie von einer aktuell akkreditierten FKS ausgesprochen wurde. Vor Beauftragung einer FKS lohnt sich daher der Blick in die DAkkS-Datenbank, ob die Akkreditierung im jeweiligen Geltungsbereich (Trägerzulassung nach § 178 SGB III, Maßnahmenzulassung nach § 179 SGB III) gültig ist. Ein häufiger Stolperstein: Eine FKS kann z. B. für Trägerzulassungen, aber nicht für bestimmte Maßnahmenarten akkreditiert sein. **Verwandte Begriffe:** fachkundige-stelle, dakks, azav, zertifizierung --- ## Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) **Slug:** `avgs` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#avgs **Kurzdefinition:** Gutschein nach § 45 SGB III für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – ein zentrales Förderinstrument neben dem Bildungsgutschein. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, mit dem Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 SGB III finanziert werden – also Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Er deckt vier Maßnahmearten ab: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung sowie Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Anders als beim Bildungsgutschein nach § 81 SGB III stehen beim AVGS nicht abschluss- oder qualifikationsorientierte Weiterbildungen im Vordergrund, sondern kürzere, oft hochindividualisierte Maßnahmen wie Bewerbungscoaching, Existenzgründungsberatung, Eignungsfeststellung oder Profiling. Die Maßnahme und der Träger müssen nach AZAV zugelassen sein; Ausnahmen gelten für Träger im Sinne des § 21 SGB III. Der AVGS wird von der zuständigen Vermittlungsfachkraft ausgestellt, ist regional und zeitlich begrenzt gültig (in der Regel drei Monate) und deckt die im Maßnahmenpreis kalkulierten Kosten ab. Für Bildungsträger ist der AVGS-Markt strukturell anders als der Bildungsgutschein-Markt: Maßnahmen sind kürzer, Margen niedriger, Vermarktung läuft stärker über persönliche Kontakte zu Vermittlern. Wichtig ist eine saubere Dokumentation der Teilnahme (Anwesenheit, Lernerfolg, Vermittlungsergebnis), da die Abrechnung gegenüber der Agentur erfolgsabhängige Anteile enthalten kann (z. B. bei Maßnahmen zur Vermittlung in Beschäftigung, § 45 Abs. 4 SGB III). **Verwandte Begriffe:** bildungsgutschein, sgb-iii-45, massnahmenzulassung, bundesagentur-fuer-arbeit --- ## Anerkannter Abschluss **Slug:** `anerkannter-abschluss` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#anerkannter-abschluss **Kurzdefinition:** Abschluss in einem nach BBiG, HwO oder bundes-/landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf – qualifiziert für FbW-Förderung mit längerer Maßnahmedauer. Ein anerkannter Abschluss im Sinne des SGB III ist ein Berufsabschluss, der entweder nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder durch bundes- oder landesrechtliche Regelung anerkannt ist. Beispiele sind Kaufleute für Büromanagement, Pflegefachkraft, Fachinformatiker, Mechatroniker, aber auch Aufstiegsfortbildungen wie Industriemeister oder Fachwirt. Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist diese Unterscheidung zentral: Maßnahmen, die zu einem anerkannten Abschluss führen, dürfen nach § 180 Abs. 4 SGB III bis zur vollen Ausbildungsdauer dauern, in der Regel zwei Drittel der ursprünglichen Ausbildungszeit (etwa zwei Jahre bei einer dreijährigen Ausbildung). Reine Anpassungsqualifizierungen ohne Abschluss sind hingegen meist auf wenige Wochen oder Monate begrenzt. Für Bildungsträger bedeutet das: Die Abschlussart ist ein Pricing- und Strategie-Hebel. Maßnahmen mit anerkanntem Abschluss erlauben höhere Stundenkontingente und größere Maßnahmenpreise, sind aber organisatorisch anspruchsvoller (Prüfungsanmeldung bei IHK/HWK, geprüfte Dozenten, Praxisphasen). Teilqualifikationen sind ein Mittelweg: einzelne Module aus einem anerkannten Beruf, die separat zertifizierbar sind und sich später zu einem vollständigen Abschluss aufaddieren lassen. **Verwandte Begriffe:** teilqualifikation, fbw, massnahmedauer, modularisierung --- ## Audit **Slug:** `audit` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#audit **Kurzdefinition:** Systematische Prüfung des Trägers oder einer Maßnahme durch eine Fachkundige Stelle gegen die Anforderungen der AZAV. Ein Audit ist die strukturierte, dokumentierte Prüfung, mit der eine Fachkundige Stelle feststellt, ob ein Bildungsträger oder eine konkrete Maßnahme die in der AZAV festgelegten Anforderungen erfüllt. Auditgrundlage sind §§ 2–4 AZAV (Trägerzulassung) bzw. §§ 3–6 AZAV (Maßnahmenzulassung), ergänzt um die fachlichen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III. Auditarten: – **Zertifizierungsaudit** (Erstaudit): umfangreiche Erstprüfung vor erstmaliger Zulassung. Dauer in der Regel 1–3 Tage vor Ort, Nachweise über QMS, Personal, Räume, Finanzen, Konzepte. – **Überwachungsaudit**: jährlich während der dreijährigen Zulassungsperiode; prüft die kontinuierliche Einhaltung der Anforderungen, oft mit Stichprobenprüfungen. – **Re-Audit** (Rezertifizierung): vor Ablauf der Zulassung, vergleichbar mit einem Zertifizierungsaudit. – **Sonderaudit**: anlassbezogen, etwa bei Beschwerden, Auffälligkeiten in Kennzahlen oder Verstößen. Für Bildungsträger ist die Auditvorbereitung ein wiederkehrender, zeitintensiver Prozess. Übliche Dokumente: QM-Handbuch, Lehrgangskonzepte, Dozentenqualifikationsnachweise, Teilnehmerakten, Erfolgskennzahlen, Beschwerdemanagement-Aufzeichnungen. Eine saubere, jederzeit prüffähige Dokumentationsstruktur – idealerweise digital und versioniert – reduziert den Auditaufwand erheblich. **Verwandte Begriffe:** zertifizierung, fachkundige-stelle, qms, ueberwachungsaudit, re-audit --- ## AZAV **Slug:** `azav` · **Kategorie:** AZAV-Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#azav **Kurzdefinition:** Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – die Rechtsgrundlage für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Grundlage der §§ 184 und 185 SGB III. Sie regelt seit dem 2. April 2012 verbindlich, unter welchen Voraussetzungen Träger der Arbeitsförderung und ihre Maßnahmen zugelassen werden müssen, damit sie über Bildungsgutschein (§ 81 SGB III), AVGS (§ 45 SGB III) oder vergleichbare Instrumente der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter finanziert werden können. Die AZAV löste 2012 die zuvor geltende AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) ab und schuf ein einheitliches, akkreditierungsbasiertes System: Statt staatliche Anerkennung durch eine Behörde erfolgt die Zulassung heute durch privatrechtliche, von der DAkkS akkreditierte Fachkundige Stellen. Die AZAV gliedert sich in drei wesentliche Bereiche: 1. **Trägerzulassung** (§§ 2–3 AZAV) – Anforderungen an Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Personal, Qualitätsmanagement und Finanzen des Bildungsträgers. 2. **Maßnahmenzulassung** (§§ 4–6 AZAV) – Anforderungen an konkrete Maßnahmenkonzepte, Inhalte, Dauer, Kosten und Erfolgsbeobachtung. 3. **Fachkundige Stellen** (§§ 8–9 AZAV) – Anforderungen an Akkreditierung, Auditierung und Berichterstattung der zertifizierenden Stellen. Für Bildungsträger ist die AZAV das zentrale Regelwerk: Ohne Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV keine FbW-Förderung – und damit kein Zugang zu dem mit Abstand größten Marktsegment der beruflichen Weiterbildung in Deutschland. **Verwandte Begriffe:** azwv, traegerzulassung, massnahmenzulassung, fachkundige-stelle, sgb-iii --- ## AZWV **Slug:** `azwv` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#azwv **Kurzdefinition:** Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung – Vorgängerregelung der AZAV, gültig von 2004 bis 2012. Die AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) war von Juli 2004 bis April 2012 die verbindliche Rechtsgrundlage für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Sie wurde im Zuge der „Hartz-Reformen“ eingeführt, um den vorherigen, stärker behördlich geprägten Anerkennungsprozess durch ein marktwirtschaftlicheres, akkreditierungsbasiertes System zu ersetzen. Die AZWV galt nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutschein. Mit dem Inkrafttreten der AZAV am 2. April 2012 wurde der Geltungsbereich auf weitere Maßnahmen der Arbeitsförderung (insbesondere § 45 SGB III, Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen) ausgeweitet, und das Regelwerk wurde formal und inhaltlich überarbeitet. Für heutige Bildungsträger ist die AZWV nur noch historisch relevant, taucht aber gelegentlich in alten Vertragsdokumenten, älterer Literatur oder bei der Darstellung der Systemhistorie auf. Wer mit Auditberichten oder Zertifikaten aus Vor-2012-Zeiten arbeitet, sollte wissen: Eine AZWV-Zulassung ist nicht automatisch in eine AZAV-Zulassung übergegangen, sondern musste neu erworben werden. **Verwandte Begriffe:** azav, traegerzulassung, sgb-iii --- ## Beirat (Trägerbeirat) **Slug:** `beirat` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#beirat **Kurzdefinition:** Gremium beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 182 SGB III, das Empfehlungen zur Auslegung und Anwendung der AZAV erarbeitet. Der Beirat nach § 182 SGB III ist ein beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedeltes Gremium, das Empfehlungen zur Auslegung und Anwendung der AZAV erarbeitet. Er ist mit Vertretern der Sozialpartner, der Bildungsträger, der Bundesagentur für Arbeit, der DAkkS, der Fachkundigen Stellen, der Länder und der Wissenschaft besetzt. Die Empfehlungen des Beirats sind formal nicht unmittelbar rechtsverbindlich, in der Praxis aber maßgeblich: Fachkundige Stellen orientieren sich bei ihrer Auditpraxis an den Beiratsempfehlungen, und auch die DAkkS legt sie ihrer Begutachtung zugrunde. Bekannte Beiratsempfehlungen betreffen z. B. die Anforderungen an Lehrkräfte, die zulässige Maßnahmedauer, die Anrechnung digitaler Lernformate oder die Berechnung der Eingliederungsquote. Für Bildungsträger lohnt sich der Blick in die aktuellen Beiratsempfehlungen, weil sie oft konkreter sind als der Verordnungstext und Streitfragen zwischen Träger und FKS klären. Sie werden auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Nicht zu verwechseln mit einem **internen Trägerbeirat**, den manche Bildungsträger im Rahmen ihres Qualitätsmanagements einrichten, etwa als Stakeholder-Gremium aus Unternehmensvertretern, Alumni und Förderpartnern. **Verwandte Begriffe:** bundesagentur-fuer-arbeit, azav, fachkundige-stelle --- ## Beschwerdemanagement **Slug:** `beschwerdemanagement` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#beschwerdemanagement **Kurzdefinition:** Systematischer Umgang mit Reklamationen und Beschwerden von Teilnehmern und Auftraggebern – verpflichtender Bestandteil eines AZAV-konformen QMS. Ein funktionierendes Beschwerdemanagement ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 AZAV verbindlicher Bestandteil der Trägerzulassung. Der Träger muss nachweisen, dass er Beschwerden von Teilnehmenden und Auftraggebern systematisch erfasst, dokumentiert, bearbeitet und auswertet – und dass die daraus gewonnenen Erkenntnisse in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) einfließen. In der Auditpraxis prüft die Fachkundige Stelle unter anderem: – eine schriftlich fixierte Beschwerdeordnung mit klaren Zuständigkeiten und Fristen, – die niederschwellige Erreichbarkeit (Aushang, Webformular, persönlicher Ansprechpartner), – die Trennung von Annahme und Bearbeitung (keine Bearbeitung durch die kritisierte Person), – die Dokumentation der Beschwerden inkl. Bearbeitungsstand und Lösung, – die regelmäßige Auswertung (Häufungen, Themenfelder, Ableitung von Maßnahmen), – die Information der Beschwerdeführenden über das Ergebnis. Für Bildungsträger ist es ratsam, das Beschwerdemanagement nicht als reine Pflichtübung zu sehen: Beschwerden sind eine der wenigen niederschwelligen Quellen für ehrliches Teilnehmerfeedback und damit ein wertvolles Steuerungsinstrument. Ein digitales Ticketing-System (etwa als Modul im Träger-CRM) erleichtert sowohl die Bearbeitung als auch die Auditdarstellung erheblich. **Verwandte Begriffe:** qms, kvp, traegerzulassung --- ## Bildungsgutschein **Slug:** `bildungsgutschein` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#bildungsgutschein **Kurzdefinition:** Gutschein nach § 81 SGB III, mit dem Beschäftigte und Arbeitsuchende eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme finanziert bekommen. Der Bildungsgutschein ist das zentrale Förderinstrument der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) nach § 81 SGB III. Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgegeben und berechtigt den Inhaber, eine bestimmte Weiterbildungsmaßnahme bei einem zugelassenen Träger seiner Wahl zu beginnen. Förderfähig sind sowohl Anpassungsqualifizierungen als auch Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Zentrale Voraussetzungen für die Ausgabe: 1. **Notwendigkeit**: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um den Teilnehmenden bei drohender Arbeitslosigkeit, fehlendem Berufsabschluss oder zur beruflichen Wiedereingliederung beruflich zu integrieren. 2. **Beratungsgespräch**: Der Bildungsgutschein wird nur nach einem Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft ausgestellt. 3. **Zugelassener Träger und zugelassene Maßnahme**: Beides muss nach AZAV zertifiziert sein. 4. **Zeitraum**: Der Gutschein ist regional und zeitlich befristet gültig (in der Regel drei Monate). Der Gutschein deckt Lehrgangskosten (Maßnahmekostenpauschale), Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten ab. Während der Maßnahme wird der Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld bzw. -geld II weitergezahlt; bei Beschäftigten kann ein Arbeitsentgeltzuschuss nach § 82 SGB III greifen. Für Bildungsträger ist der Bildungsgutschein-Markt das Volumen-Geschäft im Bereich öffentlich geförderter Weiterbildung. Die Vermarktung läuft direkt über die Teilnehmenden – Kursnet, regionale Bildungsmessen, eigene Webpräsenz und Empfehlungen von Vermittlern sind die wichtigsten Akquisekanäle. **Verwandte Begriffe:** fbw, sgb-iii-81, kursnet, massnahmenzulassung, bundesagentur-fuer-arbeit --- ## Bundes-DKZ **Slug:** `bundes-dkz` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#bundes-dkz **Kurzdefinition:** Bundeseinheitliche Datenbank Kostenzulassungen – zentrale Datenbasis für Maßnahmekostenpauschalen und Erfolgskennzahlen. Die Bundes-Datenbank Kostenzulassungen (Bundes-DKZ) ist eine bei der Bundesagentur für Arbeit geführte Datenbank, in die alle nach AZAV zugelassenen Maßnahmen samt ihrer Maßnahmekostenpauschale und ausgewählter Eckdaten eingespielt werden. Sie dient den Vermittlungsfachkräften als Referenz, ob eine Maßnahme zugelassen ist, was sie kostet und wie ihre Erfolgskennzahlen aussehen. Über die Bundes-DKZ wird auch die regionale Maßnahmenobergrenze (B-DKZ-Wert) je Berufsbild abgebildet: Maßnahmen, deren Stundensatz oberhalb dieser Obergrenze liegt, gelten als nicht angemessen kalkuliert und werden in der Regel nicht vermittelt – selbst wenn sie formell zugelassen sind. Die Obergrenzen werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Für Bildungsträger ist die Bundes-DKZ ein Pricing-Anker: Wer dauerhaft oberhalb der Obergrenze kalkuliert, riskiert, von Vermittlern nicht mehr empfohlen zu werden, auch wenn die Zulassung formal gültig ist. Die Datenbank ist eng mit Kursnet verzahnt: Daten für die öffentliche Suche werden teilweise aus der Bundes-DKZ gespiegelt. **Verwandte Begriffe:** massnahmekostenpauschale, stundensatz, kursnet, eingliederungsquote --- ## Bundesagentur für Arbeit **Slug:** `bundesagentur-fuer-arbeit` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#bundesagentur-fuer-arbeit **Kurzdefinition:** Bundesoberbehörde, die als wichtigster Auftraggeber und Förderer im AZAV-System agiert. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Sitz in Nürnberg ist die zentrale Behörde der Arbeitsförderung in Deutschland. Sie führt die Agenturen für Arbeit und ist – gemeinsam mit den Jobcentern – der wichtigste Auftraggeber für AZAV-zertifizierte Bildungsträger. Über die BA fließen die Finanzmittel für Bildungsgutscheine, AVGS, FbW-Maßnahmen, Eingliederungszuschüsse und zahlreiche weitere Förderinstrumente. Die BA spielt im AZAV-System mehrere Rollen: 1. **Auftraggeber**: Sie finanziert Maßnahmen über Bildungsgutscheine und AVGS und kauft im sogenannten Vergabeverfahren auch direkt Maßnahmen ein. 2. **Datenträger**: Sie betreibt Kursnet (das öffentliche Maßnahmenverzeichnis) und die Bundes-DKZ (interne Maßnahmen- und Kostendatenbank). 3. **Aufsichts- und Kontrollinstanz**: Über Stichproben, Erfolgsbeobachtung und ggf. Sonderprüfungen kann sie auf die AZAV-konforme Durchführung von Maßnahmen einwirken. 4. **Beirat**: Sie ist im Beirat nach § 182 SGB III vertreten und prägt die Auslegung der AZAV mit. Für Bildungsträger ist die Beziehung zur BA – insbesondere zur regional zuständigen Agentur und ihren Vermittlungsfachkräften – einer der erfolgskritischen Faktoren. Persönlicher Kontakt, gut gepflegte Kursnet-Daten, schnelle Reaktion auf Anfragen und hohe Eingliederungsquoten erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Vermittler die eigenen Maßnahmen empfehlen. **Verwandte Begriffe:** jobcenter, kursnet, bundes-dkz, beirat, fbw --- ## CertQua **Slug:** `certqua` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#certqua **Kurzdefinition:** Eine der größten Fachkundigen Stellen für AZAV-Zertifizierungen in Deutschland, mit Wurzeln in der DIHK-Welt. Die CertQua – Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH – ist eine von der DAkkS akkreditierte Fachkundige Stelle. Sie zählt zu den marktführenden Anbietern für AZAV-Träger- und Maßnahmenzertifizierungen in Deutschland und ist über ihre Gesellschafterstruktur (u. a. DIHK-Bildungs-GmbH, Wuppertaler Kreis) eng mit den Industrie- und Handelskammern und den großen Bildungsverbänden verbunden. Neben AZAV-Zertifizierungen bietet CertQua auch ISO 9001-Zertifizierungen, branchenspezifische Audits und Qualitätstestate für Bildungsdienstleister an. Für viele Bildungsträger ist CertQua die naheliegende Wahl, weil sie auf die Bildungsbranche spezialisiert ist und damit sowohl in der Auditkommunikation als auch in der Auslegung der AZAV-Anforderungen praxisnah agiert. Für die Auswahl einer Fachkundigen Stelle gilt grundsätzlich: Die Zertifizierung selbst ist inhaltlich überall gleich (sie folgt der AZAV), aber Auditstil, Preise, Vorlaufzeiten und Servicequalität unterscheiden sich erheblich. Es lohnt sich, Angebote mehrerer akkreditierter Stellen einzuholen. **Verwandte Begriffe:** fachkundige-stelle, dekra, dqs, tuev, akkreditierung --- ## DAkkS **Slug:** `dakks` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#dakks **Kurzdefinition:** Deutsche Akkreditierungsstelle – nationale Akkreditierungsstelle, die Fachkundige Stellen für die AZAV akkreditiert. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) mit Sitz in Berlin ist die nationale Akkreditierungsstelle Deutschlands. Sie wurde 2010 auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) errichtet und ist die einzige Stelle, die in Deutschland Konformitätsbewertungsstellen – darunter Fachkundige Stellen nach AZAV – akkreditieren darf. Im AZAV-Kontext prüft die DAkkS, ob eine Stelle, die als Fachkundige Stelle tätig werden möchte, fachlich kompetent, organisatorisch unabhängig, unparteilich und finanziell stabil ist. Geprüft werden u. a. Qualifikation der Auditoren, das interne Auditmanagementsystem, die Trennung von Beratung und Zertifizierung, die Bearbeitungsdauer und das Beschwerdemanagement der Stelle selbst. Die Akkreditierung wird befristet ausgesprochen und durch jährliche Überwachungsbegutachtungen aufrechterhalten. Stellt die DAkkS Verstöße fest, kann sie die Akkreditierung aussetzen oder entziehen – mit der Folge, dass die betroffene FKS keine AZAV-Zertifikate mehr ausstellen darf und bestehende Zertifikate ggf. ungültig werden. Für Bildungsträger ist die DAkkS in der Regel kein direkter Ansprechpartner, aber ein wichtiger Hintergrundakteur: Über die DAkkS-Datenbank lässt sich prüfen, ob eine FKS aktuell akkreditiert ist und für welche Geltungsbereiche. **Verwandte Begriffe:** fachkundige-stelle, akkreditierung, azav --- ## Datenschutz im Bildungsbereich **Slug:** `datenschutz` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#datenschutz **Kurzdefinition:** Anforderungen aus DSGVO, BDSG und SGB X an die Verarbeitung von Teilnehmerdaten – auditrelevant nach § 2 AZAV. Bildungsträger verarbeiten in erheblichem Umfang personenbezogene Daten: Stammdaten der Teilnehmenden, Lernverläufe, Anwesenheitslisten, Prüfungsergebnisse, Eingliederungsdaten, Gesundheitsdaten (z. B. bei Reha-Maßnahmen). Rechtsgrundlagen sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und – bei Sozialdaten – das Sozialgesetzbuch X (SGB X). Die AZAV verlangt in § 2 implizit, dass der Träger die rechtlichen Anforderungen einhält und nachweislich umsetzt. Im Audit prüfen Fachkundige Stellen typischerweise: – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), – technische und organisatorische Maßnahmen (TOM, Art. 32 DSGVO) – u. a. Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, Backups, Löschkonzept, – Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern (z. B. LMS-Anbieter, Cloud-Speicher), – Datenschutzhinweise und Einwilligungserklärungen für Teilnehmende, – Schulung der Beschäftigten, – Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, sofern erforderlich. Besonders sensibel: Übermittlung von Daten an die Bundesagentur für Arbeit (Eingliederungsergebnisse, Anwesenheit) – hier gelten die strengen Vorgaben des SGB X. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder nach DSGVO, sondern auch Konsequenzen für die AZAV-Zulassung. **Verwandte Begriffe:** teilnehmerakte, qms, traegerzulassung --- ## DEKRA **Slug:** `dekra` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#dekra **Kurzdefinition:** Eine der größten Fachkundigen Stellen für AZAV-Zertifizierungen in Deutschland. Die DEKRA Certification GmbH ist eine der von der DAkkS akkreditierten Fachkundigen Stellen für die AZAV und gehört zur DEKRA-Gruppe – einem der größten Prüfdienstleister Europas. DEKRA zertifiziert Bildungsträger und Maßnahmen nach AZAV für nahezu alle relevanten Geltungsbereiche und ist insbesondere bei größeren, mehrstandortigen Trägern verbreitet. Neben AZAV-Zertifizierungen bietet DEKRA auch ISO 9001 (Qualitätsmanagement), ISO 27001 (Informationssicherheit) und branchenspezifische Zertifizierungen an, was es Trägern erlaubt, mehrere Zertifikate gebündelt mit demselben Auditpartner zu erwerben. Für die Auswahl einer FKS gilt: Die fachlichen Anforderungen aus der AZAV sind überall identisch, aber Auditkultur, Bearbeitungsdauer, Preisstruktur und regionale Verfügbarkeit von Auditoren unterscheiden sich. Bildungsträger sollten vor Vertragsabschluss mehrere Angebote vergleichen und auch Referenzen aus der eigenen Branche einholen. **Verwandte Begriffe:** fachkundige-stelle, certqua, dqs, tuev, akkreditierung --- ## Dozentenqualifikation **Slug:** `dozentenqualifikation` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#dozentenqualifikation **Kurzdefinition:** Nachweisbare fachliche und pädagogische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte – Pflichtbestandteil jedes Maßnahmenkonzepts. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AZAV muss ein Maßnahmenkonzept Angaben zur Qualifikation der eingesetzten Lehrkräfte enthalten. Verlangt wird sowohl eine fachliche Eignung (einschlägige Berufsausbildung, Studium, Berufserfahrung im Themenfeld) als auch eine pädagogisch-didaktische Eignung (Lehrerfahrung, Trainerausbildung, Hochschulabschluss mit pädagogischer Komponente, AdA-Schein o. ä.). Konkrete Mindestanforderungen sind in der AZAV nicht zahlenscharf festgelegt, ergeben sich aber aus den Beiratsempfehlungen und der Auditpraxis der FKS. Faustregel: Eine Lehrkraft sollte mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Themenfeld vorweisen, bei Maßnahmen zu anerkannten Abschlüssen oft mehr. Zusätzlich wird ein pädagogischer Qualifikationsnachweis erwartet – das kann ein Studium, eine Trainerzertifizierung (z. B. nach DVWO oder bdvb) oder die nachgewiesene Teilnahme an pädagogisch-methodischen Fortbildungen sein. Für Bildungsträger ist die Pflege der Dozentenakten ein Dauerthema: Jeder eingesetzte Dozent benötigt eine vollständige Akte mit Lebenslauf, Zeugnissen, Qualifikationsnachweisen, Fortbildungsbelegen und einer Selbsterklärung zur fachlichen Eignung. Im Audit zieht die FKS Stichproben. Besonderes Risiko: Honorardozenten, die nur sporadisch eingesetzt werden – hier wird häufig die regelmäßige Aktualisierung der Nachweise vergessen. **Verwandte Begriffe:** lehrgangskonzept, fachkundenachweis, qms, audit --- ## DQS **Slug:** `dqs` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#dqs **Kurzdefinition:** Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen – eine der etablierten Fachkundigen Stellen für AZAV. Die DQS GmbH (Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen) ist eine weitere von der DAkkS akkreditierte Fachkundige Stelle für AZAV-Zertifizierungen. Sie ist Teil der internationalen DQS-Gruppe und auf Managementsystem-Zertifizierungen spezialisiert. Neben AZAV bietet DQS u. a. ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001 und branchenspezifische Standards an. Für Bildungsträger, die parallel zur AZAV ein klassisches Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 zertifizieren lassen wollen, kann es sinnvoll sein, beide Audits zu bündeln – das spart Zeit und Kosten. Wie bei allen FKS gilt auch hier: Die inhaltliche Auditgrundlage ist die AZAV, Unterschiede gibt es vor allem in Auditstil, Preis, Bearbeitungsdauer und Branchenexpertise. **Verwandte Begriffe:** fachkundige-stelle, iso-9001, certqua, dekra, tuev --- ## Eignung der Maßnahme **Slug:** `eignung-der-massnahme` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#eignung-der-massnahme **Kurzdefinition:** Prüfkriterium nach § 4 AZAV – inhaltliche, methodische und organisatorische Tauglichkeit einer Maßnahme für ihre Förderziele. Die „Eignung der Maßnahme“ ist neben der Eignung des Trägers eine der beiden zentralen Prüfdimensionen der AZAV. Sie wird im Maßnahmenzulassungsverfahren nach § 4 AZAV geprüft und umfasst sechs Bereiche: 1. **Inhalte und Lernziele**: Sind die Inhalte arbeitsmarkt- und berufsbildbezogen? Führen sie nachweislich zu den genannten Lernzielen? 2. **Lehr- und Lernformen**: Sind die methodischen Ansätze (Präsenz, online, hybrid, Blended Learning) didaktisch begründet und für die Zielgruppe geeignet? 3. **Dauer und Aufbau**: Ist die Maßnahmedauer im Verhältnis zu den Zielen angemessen? Gibt es eine sinnvolle modulare Struktur? 4. **Personal**: Sind die vorgesehenen Lehrkräfte fachlich und pädagogisch qualifiziert? 5. **Räume und Ausstattung**: Sind die Räume geeignet, ausgestattet und barrierefrei? 6. **Erfolgsbeobachtung**: Wie wird der Lernerfolg gemessen und ausgewertet? Für jede Maßnahme ist ein Maßnahmenkonzept zu erstellen, das diese Punkte schriftlich darlegt und im Audit als Grundlage dient. Wichtig: Eine bereits zugelassene Trägerorganisation muss jede neue Maßnahme separat zulassen lassen – Trägerzulassung allein reicht nicht. **Verwandte Begriffe:** massnahmenzulassung, lehrgangskonzept, eignung-des-traegers, erfolgsbeobachtung --- ## Eignung des Trägers **Slug:** `eignung-des-traegers` · **Kategorie:** AZAV-Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#eignung-des-traegers **Kurzdefinition:** Prüfdimension der Trägerzulassung nach § 2 AZAV – Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, QMS und Personal. Die „Eignung des Trägers“ wird im Rahmen der Trägerzulassung nach § 2 AZAV geprüft. Sie umfasst alle organisatorischen, personellen und qualitätsbezogenen Voraussetzungen, die ein Bildungsträger erfüllen muss, um überhaupt im AZAV-System tätig sein zu dürfen – unabhängig von der konkreten Maßnahme. Geprüft werden insbesondere: 1. **Leistungsfähigkeit**: ausreichende personelle, sachliche und finanzielle Ressourcen, 2. **Zuverlässigkeit**: u. a. Führungszeugnisse, steuerliche Unbedenklichkeit, keine relevanten Vorstrafen, 3. **Qualitätsmanagementsystem (QMS)**: dokumentiertes System mit Prozessen, Verantwortlichkeiten, Verbesserungsregelungen, 4. **Personal**: qualifiziertes Stamm- und Lehrpersonal, geregelte Auswahl, Einarbeitung und Fortbildung, 5. **Beschwerdemanagement**: nachvollziehbare Bearbeitung von Reklamationen, 6. **Erfolgsbeobachtung und KVP**: systematische Auswertung von Kennzahlen. Die Trägerzulassung wird in der Regel für drei Jahre erteilt und durch jährliche Überwachungsaudits aufrechterhalten. Sie ist Voraussetzung dafür, dass überhaupt Maßnahmenzulassungen ausgesprochen werden können. **Verwandte Begriffe:** traegerzulassung, qms, eignung-der-massnahme, beschwerdemanagement --- ## Eingliederungsquote **Slug:** `eingliederungsquote` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#eingliederungsquote **Kurzdefinition:** Anteil der Teilnehmenden, die nach Maßnahmenende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – die wichtigste Erfolgskennzahl im AZAV-System. Die Eingliederungsquote ist eine zentrale Erfolgskennzahl der Bundesagentur für Arbeit zur Bewertung von Maßnahmen nach SGB III. Sie misst, welcher Anteil der Teilnehmenden innerhalb eines definierten Zeitraums nach Maßnahmenende (in der Regel sechs Monate) wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden konnte. Die Berechnung folgt einer bundeseinheitlichen Methodik der Bundesagentur für Arbeit und wird über die Sozialversicherungsdaten geführt – nicht über Selbstauskünfte des Trägers. Das macht die Quote vergleichsweise objektiv, aber auch träge: Erst etwa ein Jahr nach Maßnahmenende liegen belastbare Zahlen vor. Für Bildungsträger hat die Eingliederungsquote enorme strategische Bedeutung: – Sie wird in Kursnet öffentlich angezeigt und beeinflusst die Wahl durch Teilnehmende und Vermittler. – Sie fließt in interne Bewertungen der Bundesagentur ein und kann zu erhöhter Aufmerksamkeit oder Sonderaudits führen, wenn sie deutlich vom Branchenschnitt abweicht. – Sie ist ein zentrales Signal im Wettbewerb mit anderen Trägern. Wichtig: Die Eingliederungsquote ist nicht identisch mit der Verbleibsquote. Letztere misst auch andere Verbleibsformen (z. B. weiterführende Qualifizierung), die Eingliederungsquote beschränkt sich strikt auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. **Verwandte Begriffe:** verbleibsquote, erfolgsbeobachtung, kursnet, bundesagentur-fuer-arbeit --- ## Erfolgsbeobachtung **Slug:** `erfolgsbeobachtung` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#erfolgsbeobachtung **Kurzdefinition:** Pflichtbestandteil jedes Maßnahmenkonzepts nach § 4 AZAV – systematische Messung und Auswertung des Maßnahmenerfolgs. Die Erfolgsbeobachtung ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 AZAV verpflichtender Bestandteil jedes Maßnahmenkonzepts. Sie verlangt vom Träger, den Erfolg seiner Maßnahmen systematisch zu erfassen, auszuwerten und in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess einfließen zu lassen. In der Praxis umfasst die Erfolgsbeobachtung mindestens: – **Lernerfolg**: bestandene Prüfungen, erreichte Lernziele, Abschlussnoten, – **Abbruchquote**: Wer hat die Maßnahme nicht beendet, und warum? – **Eingliederungs- und Verbleibsdaten**: Was machen die Teilnehmenden 3, 6, 12 Monate nach Maßnahmenende? – **Teilnehmerzufriedenheit**: in der Regel über strukturierte Befragungen, – **Auftraggeberzufriedenheit**: Rückmeldungen von Vermittlungsfachkräften und Unternehmen. Die Daten müssen nicht nur erhoben, sondern auch dokumentiert ausgewertet werden. Die Fachkundige Stelle prüft im Audit, ob es ein nachvollziehbares Verfahren gibt, ob die Daten regelmäßig analysiert werden und ob daraus Verbesserungen abgeleitet wurden. Für Bildungsträger ist die Erfolgsbeobachtung mehr als eine Auditpflicht: Saubere Erfolgsdaten sind die Grundlage für Marketing („94 % unserer Teilnehmenden sind nach 6 Monaten in Beschäftigung“), für Pricing-Verhandlungen mit der BA und für die strategische Steuerung des Maßnahmenportfolios. **Verwandte Begriffe:** eingliederungsquote, verbleibsquote, kvp, qms --- ## Fachkundige Stelle (FKS) **Slug:** `fachkundige-stelle` · **Kategorie:** Akkreditierung & Zertifizierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#fachkundige-stelle **Kurzdefinition:** Privatrechtliche, von der DAkkS akkreditierte Stelle, die Bildungsträger und Maßnahmen nach AZAV zertifiziert. Eine Fachkundige Stelle (FKS) im Sinne der AZAV ist eine privatrechtliche Organisation, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für die Durchführung von Träger- und/oder Maßnahmenzertifizierungen nach AZAV akkreditiert wurde. Bekannte Fachkundige Stellen in Deutschland sind u. a. CertQua, DEKRA Certification, DQS, TÜV Rheinland, TÜV Süd und ABZ Zert. Aufgabe der FKS ist es, im Auftrag der Bildungsträger zu prüfen, ob diese die Anforderungen der AZAV erfüllen – sowohl auf Trägerebene (§§ 2–3 AZAV) als auch für jede einzelne Maßnahme (§§ 4–6 AZAV). Bei positivem Ergebnis stellt sie ein AZAV-Zertifikat aus, das in der Regel drei Jahre gültig ist und durch jährliche Überwachungsaudits aufrechterhalten wird. Die FKS bewegt sich in einer Doppelrolle: Einerseits ist sie wirtschaftlicher Dienstleister des Trägers, der das Audit bezahlt, andererseits ist sie unabhängiger Prüfer im öffentlichen Interesse. Diese Unabhängigkeit ist Kernanforderung der DAkkS-Akkreditierung – z. B. darf die FKS denselben Träger nicht beraten und gleichzeitig zertifizieren. Für Bildungsträger ist die Wahl der FKS eine strategische Entscheidung: Auditkultur, Bearbeitungsdauer, Preise, Branchennähe und persönliche Ansprechbarkeit unterscheiden sich erheblich. Es lohnt sich, vor der Erstzulassung mehrere Angebote einzuholen und Referenzen aus der eigenen Branche zu prüfen. **Verwandte Begriffe:** akkreditierung, dakks, audit, certqua, dekra, azav --- ## Fachkundenachweis **Slug:** `fachkundenachweis` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#fachkundenachweis **Kurzdefinition:** Dokumentierter Beleg der fachlichen und pädagogischen Eignung von Lehrkräften und Schlüsselpersonal. Der Fachkundenachweis ist die zusammenfassende Dokumentation, mit der ein Bildungsträger im Audit belegt, dass seine eingesetzten Lehrkräfte und Schlüsselpersonen (z. B. Maßnahmenleitung, QM-Beauftragter) fachlich und pädagogisch geeignet sind. Üblicher Inhalt: – beruflicher Werdegang (Lebenslauf), – Zeugnisse über Berufsausbildung und Studienabschlüsse, – Nachweise pädagogischer Qualifikationen (Trainerausbildung, AdA-Schein, Lehramtsexamen), – Belege über einschlägige Berufserfahrung, – Fortbildungsbelege der letzten Jahre, – eine Selbsterklärung zur fachlichen Aktualität. Der Fachkundenachweis ist nicht nur einmal bei der Einstellung zu führen, sondern regelmäßig zu aktualisieren. Insbesondere bei Honorardozenten ist die jährliche Pflege ein häufiges Defizit. Die FKS prüft im Audit per Stichprobe, ob für alle in den letzten 12 Monaten eingesetzten Dozenten vollständige und aktuelle Nachweise vorliegen. Gute Praxis: Eine zentrale digitale Dozentenakte mit Erinnerungsfunktion für ablaufende Nachweise reduziert den manuellen Aufwand und vermeidet Auditfeststellungen erheblich. **Verwandte Begriffe:** dozentenqualifikation, qms, audit --- ## FbW (Förderung der beruflichen Weiterbildung) **Slug:** `fbw` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#fbw **Kurzdefinition:** Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit nach § 81 SGB III zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist ein Sammelbegriff für Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 81 ff. SGB III, mit denen die berufliche Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitsuchenden unterstützt wird. Das wichtigste operative Instrument der FbW ist der Bildungsgutschein. Fördervoraussetzungen sind insbesondere: 1. **Notwendigkeit**: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder die berufliche Wiedereingliederung zu sichern. 2. **Beratung**: Es muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stattgefunden haben. 3. **Zugelassener Träger und Maßnahme**: Beides muss nach AZAV zertifiziert sein. Die FbW deckt Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringung, Verpflegung und Kinderbetreuung ab. Bei Beschäftigten kann zusätzlich ein Arbeitsentgeltzuschuss nach § 82 SGB III gewährt werden, der den entgangenen Lohn teilweise kompensiert. FbW-Maßnahmen mit anerkanntem Berufsabschluss dürfen bis zu zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit dauern. Maßnahmen ohne Abschluss sind in der Regel auf wenige Wochen oder Monate begrenzt. Für Bildungsträger ist der FbW-Bereich der finanziell wichtigste Markt im AZAV-System – er macht bei vielen Trägern den Großteil des Umsatzes aus. **Verwandte Begriffe:** bildungsgutschein, sgb-iii-81, anerkannter-abschluss, massnahmenzulassung --- ## Hybride Lernformate **Slug:** `hybride-lernformate` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#hybride-lernformate **Kurzdefinition:** Kombination von Präsenzunterricht, virtuellem Klassenzimmer und Selbstlernphasen – seit den Beiratsempfehlungen ab 2021 explizit anerkannt. Hybride Lernformate kombinieren mehrere Lernmodalitäten: Präsenzunterricht vor Ort, virtuelles Klassenzimmer (synchron, online), tutoriell begleitetes E-Learning und Selbstlernphasen. Sie haben sich seit der Corona-Pandemie auch im AZAV-Bereich etabliert; die Beiratsempfehlungen erkennen sie ausdrücklich an, sofern sie didaktisch begründet sind und die Erfolgsbeobachtung sie abbildet. Für die Maßnahmenzulassung sind hybride Formate kein Selbstläufer: Das Maßnahmenkonzept muss konkret darlegen, wie sich die einzelnen Phasen ergänzen, wie der Lernerfolg gesichert wird, wie die Anwesenheit dokumentiert wird (insbesondere bei Online-Phasen) und wie die Betreuung der Teilnehmenden organisiert ist. Reine Selbstlernanteile sind in begrenztem Umfang anrechenbar, dürfen aber den überwiegenden Teil der Maßnahme nicht ersetzen. Technische Voraussetzungen für Online-Phasen sind ebenfalls Auditthema: Datenschutz-konforme Plattformen, Endgeräte für die Teilnehmenden, Internetzugang, Identitätsfeststellung, Bildschirmpräsenz-Tracking. Bewährt haben sich moderne LMS-Systeme mit eingebauter Anwesenheitsdokumentation und Lernfortschrittsmessung. **Verwandte Begriffe:** virtuelles-klassenzimmer, lehrgangskonzept, datenschutz --- ## Inhouse-Schulung **Slug:** `inhouse-schulung` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#inhouse-schulung **Kurzdefinition:** Maßnahme, die in den Räumen eines Auftraggeber-Unternehmens und für dessen Beschäftigte durchgeführt wird. Eine Inhouse-Schulung ist eine Maßnahme, die nicht in den Räumen des Bildungsträgers, sondern beim Auftraggeber – meist einem Unternehmen – stattfindet und sich an dessen eigene Beschäftigte richtet. Inhouse-Maßnahmen können grundsätzlich ebenfalls nach AZAV zugelassen und über FbW gefördert werden, etwa als Anpassungsqualifizierung für drohende Arbeitslosigkeit oder als Qualifizierung beschäftigter Personen mit AVGS-Bezug. Besonderheiten im AZAV-Kontext: – Die Räume des Auftraggebers müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie eigene Räume des Trägers (Größe, Ausstattung, Barrierefreiheit, Datenschutz). – Die Maßnahmedokumentation (Anwesenheit, Lernerfolg, Erfolgsbeobachtung) verbleibt in der Verantwortung des Trägers, nicht des Auftraggebers. – Bei kombinierten Konstellationen (Beschäftigtenförderung über § 82 SGB III) ist eine besonders saubere Dokumentation der Förderfähigkeit erforderlich. – Inhouse-Maßnahmen werden in Kursnet meist nicht öffentlich beworben, sondern direkt mit dem Auftraggeber vereinbart. Für Bildungsträger sind Inhouse-Maßnahmen ein attraktives Geschäftsfeld, weil sie planbare Auslastung und höhere Margen erlauben. Allerdings ist die Akquise vertriebsintensiv und die individuelle Konfektion der Maßnahme aufwändig. **Verwandte Begriffe:** sgb-iii-82, fbw, lehrgangskonzept --- ## ISO 9001 **Slug:** `iso-9001` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#iso-9001 **Kurzdefinition:** Internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme – nicht zwingend für AZAV, aber ein etablierter Nachweis für ein QMS. Die ISO 9001 ist die international verbreitetste Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Sie definiert Anforderungen an Prozessorientierung, Führung, Kundenfokus, Risikomanagement und kontinuierliche Verbesserung. Eine ISO-9001-Zertifizierung ist nicht zwingend für die AZAV erforderlich – die AZAV verlangt „ein“ QMS, ohne eine bestimmte Norm vorzuschreiben –, sie wird in der Auditpraxis aber als starker Indikator anerkannt. Viele Bildungsträger wählen den Doppelweg: ein QMS, das gleichzeitig ISO 9001 und AZAV erfüllt. Das hat Vorteile: – Doppelaudits durch dieselbe FKS sparen Aufwand, – ISO 9001 ist bei Unternehmenskunden als Qualitätsnachweis bekannt und damit auch für das Inhouse-Geschäft hilfreich, – die Strukturierung nach ISO 9001 (Prozesslandkarten, Kennzahlen, Risikomanagement) deckt viele AZAV-Anforderungen automatisch ab. Nachteile sind höhere Komplexität und doppelte Dokumentationspflichten, die für kleinere Träger oft unverhältnismäßig sind. Hier reicht häufig ein an die AZAV angepasstes, schlankes QMS ohne formelle ISO-Zertifizierung. **Verwandte Begriffe:** qms, kvp, audit, fachkundige-stelle --- ## Jobcenter **Slug:** `jobcenter` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#jobcenter **Kurzdefinition:** Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II – wichtiger Auftraggeber im AVGS-Geschäft. Jobcenter sind die operativen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (umgangssprachlich „Hartz IV“, heute „Bürgergeld“). Sie werden in den meisten Kommunen gemeinsam von Bundesagentur für Arbeit und Kommune getragen (gemeinsame Einrichtungen, gE), in einigen Kommunen ausschließlich kommunal („Optionskommunen“, zugelassene kommunale Träger). Im AZAV-System sind Jobcenter neben den Agenturen für Arbeit die zweite große Auftraggebergruppe für zertifizierte Bildungsträger. Sie geben Bildungsgutscheine und vor allem AVGS aus. Während der Bildungsgutschein-Bereich (§ 81 SGB III) bei beiden Trägertypen vergleichsweise einheitlich gehandhabt wird, gibt es im AVGS-Bereich (§ 45 SGB III) deutlich mehr regionale Spielräume und Schwerpunkte – Jobcenter entscheiden oft autonomer über lokale Maßnahmen, eigene Trägerlisten und Vermittlungspraxen. Für Bildungsträger bedeutet das: Der Vertrieb in Richtung Jobcenter ist stärker regional und persönlich. Persönliche Kontakte zu Fallmanagern, regelmäßige Hausbesuche, gut gepflegte Trägerprofile und schnelle Reaktion auf AVGS-Anfragen sind erfolgskritisch. **Verwandte Begriffe:** bundesagentur-fuer-arbeit, sgb-ii, avgs, bildungsgutschein --- ## KVP (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) **Slug:** `kvp` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#kvp **Kurzdefinition:** Systematischer, dauerhafter Prozess zur Verbesserung von Abläufen, Maßnahmen und Ergebnissen – Pflichtbestandteil eines AZAV-konformen QMS. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) ist ein Grundprinzip moderner Qualitätsmanagementsysteme und zugleich Pflichtbestandteil der AZAV. § 2 Abs. 1 AZAV verlangt, dass der Träger ein System eingerichtet hat, das die ständige Verbesserung der Qualität sichert. Konkret heißt das: Der Träger muss zeigen, dass er aus Daten – etwa Erfolgsbeobachtung, Beschwerden, Audit-Feststellungen, Teilnehmerbefragungen, Mitarbeiterrückmeldungen – systematisch Erkenntnisse gewinnt, daraus Maßnahmen ableitet und deren Wirkung überprüft. Das klassische Modell ist der PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act), aber jede strukturierte Methode ist akzeptabel. In der Auditpraxis prüfen Fachkundige Stellen typischerweise: – Existiert ein dokumentiertes KVP-Verfahren? – Welche Verbesserungen wurden im letzten Jahr umgesetzt? – Wie wurde die Wirksamkeit der Verbesserungen geprüft? – Gibt es ein Maßnahmen-Tracking (offene Punkte, Verantwortliche, Fristen)? Für Bildungsträger ist der KVP nicht nur eine Auditpflicht, sondern ein wertvolles Steuerungsinstrument. Eine schlanke, digital geführte Verbesserungstabelle mit klarer Eigentümerschaft ist deutlich nützlicher als ein hochformalisiertes 80-seitiges QM-Handbuch. **Verwandte Begriffe:** qms, erfolgsbeobachtung, beschwerdemanagement, iso-9001 --- ## Kursnet **Slug:** `kursnet` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#kursnet **Kurzdefinition:** Größtes öffentliches Bildungsverzeichnis Deutschlands, betrieben von der Bundesagentur für Arbeit – Pflichtkanal für AZAV-Maßnahmen. Kursnet ist die zentrale Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist mit weit über 250.000 gelisteten Angeboten das größte Bildungsverzeichnis Deutschlands und der wichtigste öffentliche Vermarktungskanal für AZAV-zertifizierte Maßnahmen. Für Bildungsträger ist Kursnet de facto Pflicht: Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit und der Jobcenter recherchieren dort systematisch nach geeigneten Maßnahmen für ihre Kunden, und Teilnehmende mit Bildungsgutschein nutzen die öffentliche Suche. Eine Maßnahme, die nicht in Kursnet eingetragen ist, wird kaum vermittelt – selbst wenn sie nach AZAV zugelassen ist. Die Pflege der Kursnet-Daten ist arbeitsintensiv: Jede zugelassene Maßnahme muss mit allen relevanten Informationen eingetragen und regelmäßig aktualisiert werden – Termine, Plätze, Standorte, Inhalte, Zielgruppe, Voraussetzungen, Abschluss, Kosten, Erfolgskennzahlen. Eingliederungs- und Verbleibsdaten werden teilweise automatisch ergänzt. Gute Träger investieren erheblich in die Qualität ihrer Kursnet-Einträge: aussagekräftige Beschreibungen, vollständige Termininformationen, hochwertige Bilder und realistische Voraussetzungen reduzieren Reibungsverluste in der Vermittlung. Eine direkte Schnittstelle (XÖV-konformer Datenaustausch) ist für größere Träger fast unverzichtbar. **Verwandte Begriffe:** bundesagentur-fuer-arbeit, bundes-dkz, bildungsgutschein, eingliederungsquote, kursnet-redaktionshandbuch **Externe Referenzen:** - [Kursnet-Redaktionshandbuch (PDF, Bundesagentur für Arbeit)](https://www.arbeitsagentur.de/datei/kursnet-redaktionshandbuch_ba035775.pdf) - [Kursnet – Suche nach Bildungsangeboten](https://web.arbeitsagentur.de/kursnet-finden/) --- ## Kursnet-Redaktionshandbuch **Slug:** `kursnet-redaktionshandbuch` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#kursnet-redaktionshandbuch **Kurzdefinition:** Verbindliches Handbuch der Bundesagentur für Arbeit zur korrekten Pflege von Bildungsangeboten in Kursnet. Das Kursnet-Redaktionshandbuch ist das verbindliche Regelwerk der Bundesagentur für Arbeit für die redaktionelle Pflege von Bildungsangeboten in Kursnet. Es legt fest, wie Träger und Maßnahmen zu beschreiben sind, welche Pflicht- und optionalen Felder es gibt, welche Klassifikationen (Berufskennziffer, Themenstrukturen, Zielgruppen) zu verwenden sind und welche Qualitätsanforderungen an Beschreibungen, Bilder und Termine gestellt werden. Die wichtigsten Themen des Handbuchs: – Aufbau und Pflichtfelder eines Trägerprofils – Pflichtfelder einer Maßnahme (Bezeichnung, Inhalte, Zielgruppe, Voraussetzungen, Abschluss, Förderart, Termine, Standorte, Kosten) – Verwendung der bundeseinheitlichen Klassifikationen (KldB, ISCED, BIBB-Standards) – Anforderungen an Texte (Verständlichkeit, Werbefreiheit, Aktualität) – Umgang mit Termin- und Belegungsdaten – Anforderungen an Bilder und Logos – Datenschutz und rechtliche Hinweise – Schnittstellen für maschinelle Datenpflege (XÖV-Format) Für Bildungsträger ist das Handbuch in der Praxis deutlich wichtiger, als seine eher trockene Form vermuten lässt: Wer es ignoriert, riskiert, dass Maßnahmen in Kursnet schlechter sichtbar sind, in der Volltextsuche nicht zuverlässig gefunden werden oder bei automatisierten Plausibilitätsprüfungen herausfallen. Insbesondere bei großen Maßnahmenportfolios mit häufigen Terminänderungen lohnt sich eine Kursnet-Schnittstelle, deren Datenmapping strikt nach Redaktionshandbuch erfolgt. Das Handbuch wird regelmäßig aktualisiert; die jeweils gültige Version steht als PDF auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zum Download zur Verfügung. **Verwandte Begriffe:** kursnet, bundesagentur-fuer-arbeit, bundes-dkz, massnahmenummer **Externe Referenzen:** - [Kursnet-Redaktionshandbuch (PDF, Bundesagentur für Arbeit)](https://www.arbeitsagentur.de/datei/kursnet-redaktionshandbuch_ba035775.pdf) --- ## Lehrgangskonzept **Slug:** `lehrgangskonzept` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#lehrgangskonzept **Kurzdefinition:** Schriftliches Konzept einer Maßnahme nach §§ 3–4 AZAV – das Kerndokument jeder Maßnahmenzulassung. Das Lehrgangskonzept (auch: Maßnahmenkonzept) ist das zentrale schriftliche Dokument, das im Rahmen einer Maßnahmenzulassung vorgelegt wird. Es beschreibt die Maßnahme in allen prüfrelevanten Dimensionen und ist die Grundlage, auf der die Fachkundige Stelle die Eignung der Maßnahme nach § 4 AZAV beurteilt. Mindestbestandteile: 1. **Bezeichnung und Zielgruppe** 2. **Lernziele und Inhalte** (Themenkatalog mit Stundenanteilen) 3. **Methoden und Lernformen** (Präsenz, online, hybrid, Praktikum) 4. **Dauer, Aufbau, ggf. Modularisierung** 5. **Lehrkräfte und ihre Qualifikation** 6. **Räume und Sachausstattung** 7. **Lernerfolgskontrolle** 8. **Erfolgsbeobachtung** 9. **Maßnahmekosten und Stundensatz** 10. **Abschlussart** (anerkannter Abschluss, Teilqualifikation, trägerinternes Zertifikat) Das Lehrgangskonzept ist kein einmaliges Dokument: Wesentliche Änderungen während der Laufzeit (neue Lehrkräfte, geänderte Inhalte, andere Räume, neue Standorte) müssen der FKS gemeldet werden und können ein Sonderaudit auslösen. Für Bildungsträger bewährt sich eine Vorlagenstruktur, in der das Konzept modular aufgebaut ist – so können neue Maßnahmen schneller entwickelt und auditfest dokumentiert werden. **Verwandte Begriffe:** massnahmenzulassung, eignung-der-massnahme, dozentenqualifikation, lernerfolgskontrolle --- ## Lernerfolgskontrolle **Slug:** `lernerfolgskontrolle` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#lernerfolgskontrolle **Kurzdefinition:** Systematische Überprüfung des Lernfortschritts und Lernergebnisses – Pflichtbestandteil jedes Maßnahmenkonzepts. Die Lernerfolgskontrolle ist nach § 4 AZAV Pflichtbestandteil jedes Maßnahmenkonzepts. Sie verlangt vom Träger, den Lernfortschritt der Teilnehmenden während der Maßnahme regelmäßig zu überprüfen und das erreichte Lernergebnis am Ende zu dokumentieren. Übliche Instrumente: – **Eingangstest** zur Standortbestimmung, – **Zwischentests** während der Maßnahme, – **Lernkontrollen je Modul** (Quiz, Aufgaben, Präsentationen), – **Abschlussprüfung** (intern oder extern, z. B. IHK/HWK), – **Praxisbeurteilung** bei Praktikumsphasen, – **Selbstreflexion und Lernportfolios** als ergänzende Instrumente. Die Wahl der Instrumente muss zur Zielgruppe und zum Maßnahmenformat passen. Bei Maßnahmen mit anerkanntem Berufsabschluss ersetzt die externe Abschlussprüfung in der Regel die trägerinterne Lernerfolgskontrolle am Ende; während der Maßnahme bleibt die regelmäßige interne Kontrolle aber Pflicht. Im Audit prüft die FKS, ob die im Lehrgangskonzept beschriebenen Verfahren tatsächlich angewendet werden und ob es belastbare Aufzeichnungen gibt. Häufiger Auditbefund: schöne Beschreibungen im Konzept, aber fehlende Nachweise in den Teilnehmerakten. **Verwandte Begriffe:** lehrgangskonzept, teilnehmerakte, erfolgsbeobachtung, anerkannter-abschluss --- ## Maßnahme **Slug:** `massnahme` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#massnahme **Kurzdefinition:** Konkretes Bildungsangebot, das nach AZAV zugelassen wird – die kleinste prüfbare Einheit im AZAV-System. Eine Maßnahme im Sinne der AZAV ist ein konkretes, abgegrenztes Bildungs- oder Aktivierungsangebot, das einer eigenständigen Zulassung nach §§ 4–6 AZAV bedarf. Eine Maßnahme ist nicht identisch mit einem „Kurs“ im umgangssprachlichen Sinn: Eine Maßnahme kann mehrere Termine, Standorte und Durchführungsformen umfassen, sofern sie konzeptionell identisch sind. Wesentliche Eigenschaften einer Maßnahme: – eine eindeutige Bezeichnung, – eine eindeutige Maßnahmenummer, – eine festgelegte Dauer (in Unterrichtseinheiten und Wochen), – ein festgelegtes Lehrgangskonzept, – eine kalkulierte Maßnahmekostenpauschale, – eine angegebene Zielgruppe und Förderart (Bildungsgutschein, AVGS, Auftragsmaßnahme). Maßnahmenzulassungen werden in der Regel für drei Jahre erteilt und sind an die Trägerzulassung gekoppelt – fällt die Trägerzulassung weg, fallen automatisch auch alle Maßnahmenzulassungen. Für Bildungsträger ist die Pflege des Maßnahmenportfolios ein strategisches Dauerthema: Welche Maßnahmen werden neu zugelassen, welche gepflegt, welche eingestellt? Welche Inhalte sind arbeitsmarktrelevant? Welche Maßnahmen sind profitabel? Eine systematische Portfoliosteuerung mit klaren Kennzahlen pro Maßnahme zahlt sich aus. **Verwandte Begriffe:** massnahmenzulassung, lehrgangskonzept, massnahmenummer, massnahmekostenpauschale --- ## Maßnahmedauer **Slug:** `massnahmedauer` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#massnahmedauer **Kurzdefinition:** Zeitlicher Umfang einer Maßnahme – nach SGB III für Maßnahmen mit anerkanntem Abschluss bis zu zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit. Die Maßnahmedauer einer FbW-Maßnahme ist gesetzlich begrenzt. Nach § 180 Abs. 4 SGB III dürfen Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, höchstens zwei Drittel der gesetzlich oder durch Verordnung festgelegten Ausbildungszeit dauern. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das also bis zu 24 Monate, bei einer 3,5-jährigen bis zu 28 Monate. Für Anpassungsqualifizierungen ohne Abschluss gibt es keine starre Obergrenze, in der Praxis sind aber Maßnahmen über ca. 6 Monate begründungspflichtig: Die Notwendigkeit der gewählten Dauer muss aus dem Lehrgangskonzept klar hervorgehen. Wichtig: Die Maßnahmedauer bezieht sich auf die im Konzept festgelegte Bruttodauer einschließlich Praktikumsphasen, nicht auf die reine Unterrichtszeit. Praktikumsphasen müssen sinnvoll integriert und betreuungsmäßig abgesichert sein – reine „Parking“-Praktika, in denen Teilnehmende ohne Lernziel im Betrieb sind, werden im Audit kritisch gewertet. Für Bildungsträger ist die Maßnahmedauer ein zentraler Pricing-Hebel: Längere Maßnahmen erlauben höhere Maßnahmekostenpauschalen, müssen aber didaktisch begründet und arbeitsmarktrelevant sein. Übermäßig lange Maßnahmen riskieren Abbrüche und Imageprobleme. **Verwandte Begriffe:** anerkannter-abschluss, unterrichtseinheit, praktikum, fbw --- ## Maßnahmekostenpauschale **Slug:** `massnahmekostenpauschale` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#massnahmekostenpauschale **Kurzdefinition:** Pauschaler Preis je Teilnehmer für eine zugelassene Maßnahme – Grundlage der Förderung über Bildungsgutschein. Die Maßnahmekostenpauschale ist der pauschale Preis, den ein Bildungsträger pro Teilnehmer und Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit in Rechnung stellt. Sie wird im Rahmen der Maßnahmenzulassung kalkuliert und durch die Fachkundige Stelle auf Plausibilität und Angemessenheit geprüft. Die Kalkulation umfasst typischerweise: – Personalkosten (Dozenten, Verwaltung, Leitung), – Raum- und Sachkosten (Miete, Ausstattung, Lehrmittel), – Verwaltungsgemeinkosten, – Lehr- und Lernmaterial, – Prüfungs- und Zertifikatskosten, – bei Praktikumsphasen auch Betreuungsanteile, – Risikoaufschlag und Gewinn. Die Maßnahmekostenpauschale wird in die Bundes-DKZ eingetragen, wo sie mit der regional üblichen Kostengrenze (B-DKZ-Wert) abgeglichen wird. Liegt der Stundensatz oberhalb der Grenze, gilt die Maßnahme als nicht angemessen kalkuliert; sie wird zwar nicht zwingend abgelehnt, in der Praxis aber selten vermittelt. Für Bildungsträger ist die Kalkulation ein strategischer Akt zwischen Kostendeckung und Vermittelbarkeit: Wer zu niedrig kalkuliert, kann nicht profitabel arbeiten, wer zu hoch kalkuliert, wird nicht empfohlen. Eine saubere, nachvollziehbare Kalkulationssystematik ist auch im Audit ein Pluspunkt. **Verwandte Begriffe:** bundes-dkz, stundensatz, bildungsgutschein, kalkulation --- ## Maßnahmenummer **Slug:** `massnahmenummer` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#massnahmenummer **Kurzdefinition:** Eindeutige Kennung einer zugelassenen Maßnahme im Bundes-DKZ und in Kursnet. Die Maßnahmenummer ist eine eindeutige, bundesweit gültige Kennung, die jeder nach AZAV zugelassenen Maßnahme zugeordnet wird. Sie wird bei der Erstzulassung von der Fachkundigen Stelle bzw. der Bundesagentur für Arbeit vergeben und identifiziert die Maßnahme in der Bundes-DKZ und in Kursnet eindeutig. In der Praxis taucht die Maßnahmenummer in zahlreichen Dokumenten auf: – auf dem AZAV-Zertifikat, – in Kursnet-Einträgen, – in der Bundes-DKZ, – auf Bildungsgutscheinen, die für die konkrete Maßnahme ausgestellt werden, – in der Abrechnung gegenüber der Bundesagentur, – in Teilnehmerverträgen und Maßnahmedokumentationen. Wichtig für Bildungsträger: Eine Maßnahmenummer ist nicht übertragbar. Wird eine Maßnahme inhaltlich oder strukturell wesentlich verändert (neue Inhalte, geänderte Dauer, neue Standorte, anderer Abschluss), ist meist eine neue Zulassung mit neuer Maßnahmenummer erforderlich. Reine Termin- oder Belegungsänderungen sind hingegen unproblematisch. **Verwandte Begriffe:** massnahmenzulassung, bundes-dkz, kursnet --- ## Maßnahmenzulassung **Slug:** `massnahmenzulassung` · **Kategorie:** AZAV-Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#massnahmenzulassung **Kurzdefinition:** Förmliche Zulassung einer einzelnen Maßnahme nach §§ 4–6 AZAV – Voraussetzung für Bildungsgutschein und AVGS. Die Maßnahmenzulassung ist neben der Trägerzulassung die zweite Säule des AZAV-Systems. Sie wird auf Antrag des Bildungsträgers durch eine Fachkundige Stelle ausgesprochen und bezieht sich immer auf eine konkrete Maßnahme (vgl. → Maßnahme). Voraussetzungen sind: 1. Eine **gültige Trägerzulassung** des Anbieters nach § 2 AZAV. 2. Ein **schriftliches Lehrgangskonzept**, das alle Anforderungen des § 4 AZAV erfüllt. 3. **Plausible Kalkulation** der Maßnahmekostenpauschale. 4. **Erfolgsbeobachtung** (Konzept, wie Erfolg gemessen und ausgewertet wird). 5. **Personal- und Sachausstattung** entsprechend dem Konzept. Die Zulassung wird in der Regel für drei Jahre erteilt und ist an die Laufzeit der Trägerzulassung gekoppelt. Während der Laufzeit prüfen jährliche Überwachungsaudits die fortbestehende Eignung. Wesentliche Änderungen der Maßnahme müssen der FKS gemeldet werden. Wichtig: Eine Maßnahme darf erst nach erfolgter Zulassung mit Bildungsgutschein oder AVGS gestartet werden. Vorzeitige Starts können zur Rückforderung von Leistungen führen. Für Bildungsträger ist die Geschwindigkeit des Zulassungsprozesses ein operatives Schlüsselthema: Vom Konzeptentwurf bis zur Zulassung können mehrere Wochen vergehen, bei kurzfristigen Marktopportunitäten ist das ein limitierender Faktor. **Verwandte Begriffe:** traegerzulassung, lehrgangskonzept, eignung-der-massnahme, fachkundige-stelle --- ## Modularisierung **Slug:** `modularisierung` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#modularisierung **Kurzdefinition:** Aufteilung einer Maßnahme in eigenständig zertifizierbare Module – ermöglicht Teilqualifikationen und flexible Lernpfade. Modularisierung bedeutet, eine Maßnahme so in inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Bausteine zu zerlegen, dass die Module einzeln durchlaufen, getestet und zertifiziert werden können. Im AZAV-Kontext ist Modularisierung besonders relevant für Teilqualifikationen: einzelne Module aus einem anerkannten Berufsbild, die später zu einem vollständigen Abschluss aufaddiert werden können. Vorteile aus didaktischer und förderpolitischer Sicht: – kürzere Einstiegsschritte für Teilnehmende mit geringer Vorbildung, – planbare Wiedereinstiegspunkte nach Abbruch oder Pause, – bessere Anrechenbarkeit erworbener Kompetenzen, – Möglichkeit, einzelne Module mit AVGS, andere mit Bildungsgutschein zu fördern, – bessere Auslastung durch unterschiedlichen Einstiegszeitpunkt der Teilnehmenden. Voraussetzungen aus Sicht der AZAV: Jedes Modul muss als eigenständige Lerneinheit dokumentiert sein, mit klaren Lernzielen, Lernerfolgskontrolle und einer abgeschlossenen Bewertung. Bei Teilqualifikationen sollten die Module den von der BIBB veröffentlichten Standards für Teilqualifikationen entsprechen, um die spätere Anschlussfähigkeit an einen anerkannten Abschluss sicherzustellen. Für Bildungsträger ist Modularisierung ein strategischer Hebel zur Skalierung – aber auch ein Komplexitätstreiber im Maßnahmenmanagement. **Verwandte Begriffe:** teilqualifikation, anerkannter-abschluss, lehrgangskonzept, lernerfolgskontrolle --- ## Praktikum (im Maßnahmekontext) **Slug:** `praktikum` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#praktikum **Kurzdefinition:** In eine Maßnahme integrierte betriebliche Lernphase – muss didaktisch begründet, betreut und dokumentiert sein. Praktikumsphasen sind ein häufiges Element von FbW-Maßnahmen, insbesondere bei Umschulungen und längeren Qualifizierungen. Sie erlauben Teilnehmenden, das Gelernte im realen Arbeitsumfeld anzuwenden und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Im AZAV-Kontext sind Praktika erlaubt, müssen aber strenge Anforderungen erfüllen. Grundsätzlich gilt: Praktikumsphasen sind kein „Lückenfüller“, sondern Teil des Lehrgangskonzepts. Sie müssen didaktisch begründet sein, klare Lernziele haben, fachlich betreut und dokumentiert werden. Reine „Parking-Praktika“ – etwa um die Maßnahmedauer künstlich zu strecken – sind unzulässig und werden im Audit kritisch gewertet. Formal-rechtliche Aspekte: – Praktikumsphasen werden nicht über das normale Arbeitsverhältnis abgewickelt; die Teilnehmenden bleiben im Status der Maßnahme. – Der Träger bleibt für die Betreuung verantwortlich; regelmäßiger Kontakt zum Betrieb und zu den Teilnehmenden ist Pflicht. – Eine schriftliche Praktikumsvereinbarung zwischen Träger, Betrieb und Teilnehmer sollte vorliegen. – Die Praktikumsphase darf einen bestimmten Anteil der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten (in der Regel maximal ein Drittel, in begründeten Ausnahmen mehr). Für Bildungsträger sind gute Praktikumsbetriebe ein zentrales Asset – sie erhöhen Lernerfolg und Eingliederungsquote spürbar. **Verwandte Begriffe:** lehrgangskonzept, massnahmedauer, eingliederungsquote --- ## QMS (Qualitätsmanagementsystem) **Slug:** `qms` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#qms **Kurzdefinition:** Dokumentiertes System aus Prozessen, Verantwortlichkeiten und Kennzahlen zur systematischen Qualitätssicherung – Pflicht für jeden AZAV-Träger. Ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 AZAV verbindliche Voraussetzung für die Trägerzulassung. Die AZAV schreibt keine bestimmte Norm vor – ISO 9001 ist verbreitet, aber nicht zwingend. Verlangt wird ein „dokumentiertes“ und „funktionierendes“ System, das die Anforderungen der AZAV abbildet. Kernbestandteile eines AZAV-konformen QMS: 1. **Prozesslandkarte**: Welche Kernprozesse hat der Träger (Maßnahmenakquise, -konzeption, -durchführung, Personalmanagement, Beschwerdemanagement, KVP)? 2. **Verantwortlichkeiten und Vertretungen**: Wer macht was, wer vertritt wen? 3. **Dokumentenlenkung**: Wie werden QM-Dokumente erstellt, freigegeben, versioniert, archiviert? 4. **Aufzeichnungen**: Welche Nachweise werden geführt (Teilnehmerakten, Dozentenakten, Audits, Beschwerden)? 5. **Kennzahlen**: Welche Erfolgs- und Qualitätsindikatoren werden erhoben und ausgewertet? 6. **Interne Audits**: Mindestens einmal jährlich, dokumentiert. 7. **Management-Review**: Jährliche Bewertung des QMS durch die Leitung mit Maßnahmenableitung. In der Praxis ist das größte Risiko nicht ein fehlendes QM-Handbuch, sondern eine Lücke zwischen Dokumentation und gelebter Praxis. Die FKS prüft genau, ob beschriebene Prozesse auch tatsächlich angewendet werden. **Verwandte Begriffe:** kvp, iso-9001, audit, traegerzulassung --- ## Re-Audit **Slug:** `re-audit` · **Kategorie:** Akkreditierung & Zertifizierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#re-audit **Kurzdefinition:** Vollständiges Audit zur Verlängerung einer auslaufenden Zulassung – meist nach drei Jahren fällig. Das Re-Audit – auch Rezertifizierungsaudit – ist die umfassende Prüfung, mit der eine auslaufende Träger- oder Maßnahmenzulassung verlängert wird. Es findet typischerweise nach drei Jahren statt und ist im Umfang vergleichbar mit dem Erstzertifizierungsaudit. Geprüft werden insbesondere: – die fortbestehende Erfüllung aller Anforderungen aus § 2 AZAV (Trägerzulassung) bzw. §§ 4–6 (Maßnahmenzulassung), – die Wirksamkeit des QMS und des KVP, – die Umsetzung der Maßnahmen aus den vorangegangenen Überwachungsaudits, – aktuelle Erfolgskennzahlen, – Veränderungen in der Trägerstruktur, beim Personal oder bei den Räumen, – die korrekte Pflege der Maßnahmen in Kursnet und Bundes-DKZ. Für Bildungsträger ist das Re-Audit eine planungsintensive Phase. Anders als beim jährlichen Überwachungsaudit, das oft nur einen Tag dauert, kann ein Re-Audit bei größeren Trägern mehrere Tage in Anspruch nehmen. Vorlauf: Mindestens 6 Monate vor Ablauf der Zulassung sollte der Re-Auditprozess mit der FKS koordiniert werden. Wichtig: Läuft die Zulassung ab, ohne dass das Re-Audit abgeschlossen ist, können Maßnahmen vorübergehend nicht über Bildungsgutschein vermittelt werden – ein Risiko, das bei der Terminplanung unbedingt zu vermeiden ist. **Verwandte Begriffe:** audit, ueberwachungsaudit, traegerzulassung, fachkundige-stelle --- ## SGB II **Slug:** `sgb-ii` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#sgb-ii **Kurzdefinition:** Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende, getragen durch die Jobcenter. Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, umgangssprachlich „Hartz IV“ und seit 2023 „Bürgergeld“. Träger sind die Jobcenter, die in den meisten Kommunen als gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommune geführt werden, in einigen Kommunen auch ausschließlich kommunal („Optionskommunen“). Für AZAV-zertifizierte Bildungsträger ist das SGB II vor allem deshalb wichtig, weil die Förderinstrumente Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) und AVGS (§ 45 SGB III) auch im SGB-II-Bereich eingesetzt werden. Die Förderung läuft formal nach den SGB-III-Regeln, der Auftraggeber ist aber das Jobcenter. Eine wichtige Besonderheit: Das SGB II kennt eigene Eingliederungsleistungen, die im SGB III nicht vorgesehen sind, etwa Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“, § 16d SGB II) oder die Förderung schwer zu erreichender Personen. Diese Maßnahmen sind teils ebenfalls AZAV-pflichtig, teils nicht – die jeweilige Ausschreibungsunterlage des Jobcenters gibt darüber Auskunft. Für Bildungsträger bedeutet das: Wer im SGB-II-Bereich tätig sein will, muss sowohl die SGB-III-Förderlogik (AZAV) als auch die spezifischen Praktiken und Bedarfe der Jobcenter verstehen. **Verwandte Begriffe:** jobcenter, sgb-iii, avgs, bildungsgutschein --- ## SGB III **Slug:** `sgb-iii` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#sgb-iii **Kurzdefinition:** Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung; Rechtsgrundlage von AZAV, Bildungsgutschein und AVGS. Das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) regelt die Arbeitsförderung in Deutschland. Es umfasst die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und der Agenturen für Arbeit, von Vermittlung und Beratung über Arbeitslosengeld bis zur beruflichen Weiterbildungsförderung. Aus dem SGB III speist sich auch die Rechtsgrundlage der AZAV (§§ 184–185 SGB III). Die für AZAV-zertifizierte Bildungsträger zentralen Vorschriften des SGB III sind: – **§ 45 SGB III** – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AVGS), – **§ 81 SGB III** – Förderung der beruflichen Weiterbildung (Bildungsgutschein), – **§ 82 SGB III** – Förderung beschäftigter Arbeitnehmer, – **§§ 178 ff. SGB III** – Voraussetzungen der Trägerzulassung, – **§§ 179 ff. SGB III** – Voraussetzungen der Maßnahmenzulassung, – **§ 182 SGB III** – Beirat, – **§§ 184–185 SGB III** – Verordnungsermächtigung für die AZAV. Das SGB III wird laufend novelliert – aktuelle Reformen betreffen etwa die Stärkung der Weiterbildungsförderung Beschäftigter, die Anpassung der Förderhöhen, die digitale Antragstellung und die Erweiterung der Förderung um Ausbildungsabbrecher. Bildungsträger sollten Gesetzesänderungen aktiv verfolgen. **Verwandte Begriffe:** sgb-iii-45, sgb-iii-81, sgb-iii-82, azav, fbw --- ## § 45 SGB III **Slug:** `sgb-iii-45` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#sgb-iii-45 **Kurzdefinition:** Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – das AVGS-Gesetz. § 45 SGB III ist die Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – also für alle Maßnahmen, die nicht der klassischen abschlussorientierten Weiterbildung zuzurechnen sind, sondern der Heranführung an Ausbildung und Arbeit dienen. Der Paragraf umfasst vier Maßnahmearten: 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4. Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Die Förderung erfolgt über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Träger und Maßnahmen müssen nach AZAV zugelassen sein – Ausnahmen für bestimmte Trägertypen (z. B. nach § 21 SGB III anerkannte Träger) sind eng begrenzt. Für Bildungsträger ist § 45 SGB III ein eigenständiges, vom Bildungsgutschein-Geschäft strukturell verschiedenes Marktsegment: kürzere Maßnahmen, höhere Individualisierung, niedrigere Stundensätze, oft erfolgsabhängige Vergütungselemente bei Vermittlungsmaßnahmen (§ 45 Abs. 4 SGB III: Erfolgshonorar bei Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung). **Verwandte Begriffe:** avgs, sgb-iii, massnahmenzulassung --- ## § 81 SGB III **Slug:** `sgb-iii-81` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#sgb-iii-81 **Kurzdefinition:** Rechtsgrundlage der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und des Bildungsgutscheins. § 81 SGB III ist die zentrale Rechtsgrundlage der Förderung der beruflichen Weiterbildung. Er definiert die Voraussetzungen, unter denen die Bundesagentur für Arbeit Beschäftigten und Arbeitsuchenden eine Weiterbildung über den Bildungsgutschein finanziert. Kernvoraussetzungen nach § 81 Abs. 1 SGB III: 1. **Notwendigkeit**: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder die berufliche Eingliederung zu sichern. 2. **Beratung**: Es muss eine vorhergehende Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stattgefunden haben. 3. **Zugelassener Träger und zugelassene Maßnahme** nach AZAV. Über § 81 hinaus regeln § 82 SGB III die Förderung beschäftigter Arbeitnehmer (mit Arbeitsentgeltzuschuss), § 83 die Höhe und Dauer der Förderung, § 84 die Eignung des Teilnehmenden und § 87a SGB III die qualifizierte Beratung. Für Bildungsträger ist § 81 SGB III die wichtigste Einnahmequelle im AZAV-System. Eine fundierte Kenntnis der Norm und ihrer Anwendungspraxis (Geschäftsanweisungen der BA, Beiratsempfehlungen, Rechtsprechung) ist unerlässlich für die strategische Steuerung des Maßnahmenportfolios. **Verwandte Begriffe:** bildungsgutschein, fbw, sgb-iii, sgb-iii-82 --- ## § 82 SGB III **Slug:** `sgb-iii-82` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#sgb-iii-82 **Kurzdefinition:** Förderung beschäftigter Arbeitnehmer in der Weiterbildung – inkl. Arbeitsentgeltzuschuss. § 82 SGB III regelt die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Anders als beim klassischen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III geht es hier nicht um Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte, sondern um Beschäftigte, die sich aufgrund struktureller Veränderungen oder eigener Karriereambitionen weiterqualifizieren wollen oder müssen. Die Förderung umfasst: – die **Lehrgangskosten** (anteilig oder vollständig, je nach Unternehmensgröße), – einen **Arbeitsentgeltzuschuss**, der dem Arbeitgeber den teilweise entgangenen Lohn der Beschäftigten während der Weiterbildung erstattet, – weitere Leistungen wie Fahrtkosten und Kinderbetreuung. Die Förderhöhen sind abhängig von der Unternehmensgröße: Kleinst- und kleine Unternehmen werden stärker gefördert als Großunternehmen. Die Maßnahme muss länger als 120 Stunden dauern, zu einer überbetrieblich verwertbaren Qualifikation führen und außerhalb des Betriebes durchgeführt werden (mit Ausnahmen für Inhouse-Schulungen unter bestimmten Voraussetzungen). Für Bildungsträger ist § 82 SGB III der „Beschäftigtenmarkt“ – ein wachsendes Segment, das sich strukturell von der klassischen Arbeitslosenförderung unterscheidet. Akquise erfolgt typischerweise direkt bei Unternehmen oder über Branchenverbände. **Verwandte Begriffe:** sgb-iii-81, fbw, inhouse-schulung, bildungsgutschein --- ## Stundensatz **Slug:** `stundensatz` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#stundensatz **Kurzdefinition:** Maßnahmekostenpauschale geteilt durch Anzahl Unterrichtseinheiten – die wichtigste Vergleichsgröße im Pricing. Der Stundensatz ist die zentrale Vergleichsgröße für die Wirtschaftlichkeit und Vermittelbarkeit einer AZAV-Maßnahme. Er berechnet sich, indem die Maßnahmekostenpauschale (also der Gesamtpreis pro Teilnehmer) durch die Anzahl der enthaltenen Unterrichtseinheiten geteilt wird. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht in der Bundes-DKZ regionale Stundensatz-Obergrenzen je Berufsbild (B-DKZ-Werte). Maßnahmen, die deutlich oberhalb dieser Werte kalkuliert sind, werden in der Regel nicht vermittelt – selbst wenn sie formal zugelassen sind. Liegt der Stundensatz dagegen weit unter dem Branchenschnitt, fragen Vermittler oft nach der Tragfähigkeit (zu Recht: Niedrigpreis-Anbieter sparen häufig an Personal- oder Praktikumsbetreuung). Für Bildungsträger ist der Stundensatz ein strategischer Pricing-Hebel zwischen drei Polen: – **Kostendeckung**: Personal-, Sach- und Verwaltungskosten plus Risiko und Gewinn, – **Vermittelbarkeit**: Position relativ zum B-DKZ-Wert, – **Wettbewerb**: Position relativ zu konkurrierenden Trägern in derselben Region. Eine sauber dokumentierte Kalkulation – idealerweise als Excel- oder Tool-basiertes Modell mit transparenten Stellschrauben – ist sowohl im Audit als auch in internen Strategiediskussionen unverzichtbar. **Verwandte Begriffe:** massnahmekostenpauschale, bundes-dkz, unterrichtseinheit, kalkulation --- ## Teilnehmer **Slug:** `teilnehmer` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#teilnehmer **Kurzdefinition:** Person, die an einer zugelassenen Maßnahme teilnimmt – Inhaber des Bildungsgutscheins oder AVGS. Teilnehmer im Sinne der AZAV ist jede Person, die an einer zugelassenen Maßnahme teilnimmt. In der Regel ist sie Inhaberin eines Bildungsgutscheins (§ 81 SGB III) oder eines AVGS (§ 45 SGB III); Selbstzahler oder durch Dritte (z. B. Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft, Reha-Träger) finanzierte Teilnehmende sind ebenfalls möglich, wenn die Maßnahme das vorsieht. Für den Bildungsträger entstehen aus der Teilnahme zahlreiche Pflichten: – Aufnahme in die **Teilnehmerakte** mit Stamm-, Bildungs- und Fördergrunddaten, – **Anwesenheitsdokumentation** (Pflicht für die Abrechnung gegenüber der BA), – **Lernerfolgskontrolle** und Ergebnisdokumentation, – **Datenschutzrechtliche Information** und Einholen erforderlicher Einwilligungen, – **Begleitung** während der Maßnahme (pädagogisch, organisatorisch, ggf. sozialpädagogisch), – **Eingliederungs- und Verbleibserhebung** nach Maßnahmenende. Die Bundesagentur für Arbeit erhebt zur Erfolgsbeobachtung selbst Daten über die Sozialversicherung; Bildungsträger ergänzen das durch eigene Befragungen und Verbleibsrecherchen. In der Auditpraxis wird per Stichprobe geprüft, ob Teilnehmerakten vollständig und prüffähig geführt werden. Eine sauber strukturierte digitale Akte mit Zugriffskonzept und Lösch-/Aufbewahrungsfristen ist hier Gold wert. **Verwandte Begriffe:** teilnehmerakte, bildungsgutschein, avgs, lernerfolgskontrolle --- ## Teilnehmerakte **Slug:** `teilnehmerakte` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#teilnehmerakte **Kurzdefinition:** Die zentrale Dokumentation aller maßnahmebezogenen Informationen zu einem Teilnehmer. Die Teilnehmerakte ist die zentrale Dokumentation aller Informationen, die im Rahmen einer Maßnahme zu einem Teilnehmer entstehen. Sie ist Grundlage für die Abrechnung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, für die interne Qualitätssicherung und für die Auditprüfung durch die Fachkundige Stelle. Mindestinhalt einer prüffähigen Teilnehmerakte: – **Stammdaten** (Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontaktdaten), – **Bildungsweg und beruflicher Hintergrund**, – **Fördergrundlage** (Bildungsgutschein- oder AVGS-Nummer, ausstellende Stelle), – **Maßnahme** (Bezeichnung, Maßnahmenummer, Zeitraum, Standort), – **Anwesenheits- und Fehlzeitendokumentation**, – **Lernerfolgsnachweise** (Tests, Prüfungen, Beurteilungen), – **Praktikumsdokumentation** (sofern vorhanden), – **Beratungs- und Coachinggespräche**, – **Abschlussdokumente** (Zertifikat, Teilnahmebescheinigung), – **Verbleibsdaten** nach Maßnahmenende, – **Datenschutzrechtliche Einwilligungen**. Die Akte muss während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archivierbar sein und gleichzeitig die DSGVO-Anforderungen an Löschung und Zugriffsschutz erfüllen. Digitale Aktenführung ist heute Standard und im Audit klar im Vorteil – sofern die technischen und organisatorischen Maßnahmen sauber dokumentiert sind. **Verwandte Begriffe:** teilnehmer, datenschutz, qms, audit --- ## Teilqualifikation **Slug:** `teilqualifikation` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#teilqualifikation **Kurzdefinition:** Modularer Abschluss eines Teilbereichs eines anerkannten Berufs – kombinierbar zur vollständigen Qualifikation. Teilqualifikationen (TQ) sind in sich abgeschlossene, prüfbare Module aus einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie werden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und verschiedenen Branchenverbänden bundesweit standardisiert beschrieben und ermöglichen es, einen anerkannten Beruf in mehreren Schritten zu erlernen statt in einer durchgängigen Maßnahme. Vorteile für Teilnehmende: – kürzere Einstiegsschritte (üblich: 4–6 Monate pro Modul), – schnellere Vermittelbarkeit nach jedem Modul, – geringeres Abbruchrisiko durch überschaubare Etappen, – kombinierbar mit verschiedenen Förderformen. Vorteile für Bildungsträger: – bessere Auslastung durch häufigere Einstiegszeitpunkte, – breitere Zielgruppen (auch Personen, die sich keine zweijährige Vollumschulung zutrauen), – klarere Lernzielstrukturen, – Möglichkeit zur Spezialisierung auf bestimmte Module. Wichtig: Teilqualifikationen müssen den BIBB-Standards entsprechen, damit die spätere Anerkennung beim Aufbau eines vollständigen Abschlusses gesichert ist. Bei der Kalkulation und Maßnahmenzulassung sind die Module einzeln zu betrachten. Die Förderung erfolgt in der Regel über einzelne Bildungsgutscheine pro Modul; manche Vermittler stellen auch Bündel-Gutscheine aus. **Verwandte Begriffe:** modularisierung, anerkannter-abschluss, fbw --- ## Träger **Slug:** `traeger` · **Kategorie:** AZAV-Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#traeger **Kurzdefinition:** Die Organisation, die Maßnahmen anbietet und durchführt – juristische Person, die nach AZAV zugelassen werden muss. Träger im Sinne der AZAV ist die juristische Person, die Maßnahmen der Arbeitsförderung anbietet und durchführt – also der Bildungsanbieter selbst. Trägertypen reichen von kleinen privaten GmbHs über große Bildungswerke der Wirtschaft, kirchliche Träger und kommunale Volkshochschulen bis hin zu spezialisierten Reha- und Inklusionsträgern. Der Trägerbegriff der AZAV ist juristisch und organisatorisch klar abgegrenzt: – Trägerzulassungen werden auf die juristische Person ausgesprochen, nicht auf einzelne Standorte. – Mehrere Standorte eines Trägers sind in der Regel unter einer Trägerzulassung zusammengefasst, müssen aber im Konzept benannt sein. – Bei Tochtergesellschaften, Joint Ventures oder Filialen ist genau zu klären, welche juristische Person Träger ist – sonst drohen Lücken in der Zulassung. Für größere Bildungsanbieter ist die Trägerstruktur eine strategische Frage: Eine zentralisierte Trägerstruktur (eine juristische Person für alles) reduziert den Audit- und Verwaltungsaufwand, erhöht aber die rechtlichen und finanziellen Risiken. Eine dezentrale Struktur (mehrere juristische Personen) verteilt Risiken, multipliziert aber die Audit- und Pflegeaufwände. **Verwandte Begriffe:** traegerzulassung, fachkundige-stelle, azav --- ## Trägerzulassung **Slug:** `traegerzulassung` · **Kategorie:** AZAV-Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#traegerzulassung **Kurzdefinition:** Zulassung des Bildungsträgers nach §§ 2–3 AZAV – Voraussetzung für jede Maßnahmenzulassung. Die Trägerzulassung ist der erste Schritt jeder AZAV-Zertifizierung. Sie wird von einer Fachkundigen Stelle nach §§ 2–3 AZAV ausgesprochen und prüft, ob ein Bildungsträger die organisatorischen, personellen, qualitativen und finanziellen Anforderungen erfüllt, um überhaupt im AZAV-System tätig zu sein. Geprüft werden insbesondere: 1. **Leistungsfähigkeit**: ausreichende personelle, sachliche und finanzielle Ressourcen, 2. **Zuverlässigkeit**: Führungszeugnisse, steuerliche Unbedenklichkeit, keine relevanten Vorstrafen, 3. **Qualitätsmanagementsystem**, 4. **Personalwesen**: Auswahl, Einarbeitung, Fortbildung von Stamm- und Lehrpersonal, 5. **Beschwerdemanagement**, 6. **Kontinuierlicher Verbesserungsprozess**, 7. **Erfolgsbeobachtung** auf Trägerebene. Die Zulassung wird in der Regel für drei Jahre erteilt und durch jährliche Überwachungsaudits aufrechterhalten. Voraussetzung für jede Maßnahmenzulassung ist eine gültige Trägerzulassung – fällt sie weg, fallen automatisch auch alle Maßnahmenzulassungen. Für neue Anbieter ist der Weg zur ersten Trägerzulassung der zeit- und kostenintensivste Teil des Markteintritts: Aufbau des QMS, Personal- und Dozentenstrukturen, Räume, Konzepte, Kalkulationen, Auditvorbereitung. Realistischer Zeitansatz: 4–9 Monate von der Entscheidung bis zur erteilten Zulassung. **Verwandte Begriffe:** azav, eignung-des-traegers, qms, fachkundige-stelle, audit --- ## TÜV **Slug:** `tuev` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#tuev **Kurzdefinition:** TÜV Rheinland, TÜV Süd und TÜV Nord sind etablierte Fachkundige Stellen für AZAV-Zertifizierungen. Die TÜV-Organisationen – TÜV Rheinland, TÜV Süd und TÜV Nord – gehören neben CertQua, DEKRA und DQS zu den großen, von der DAkkS akkreditierten Fachkundigen Stellen im AZAV-System. Über ihre jeweiligen Zertifizierungsgesellschaften bieten sie Träger- und Maßnahmenzertifizierungen für den vollen Geltungsbereich der AZAV an. Die TÜVs bringen typischerweise eine sehr strukturierte, prozessorientierte Auditkultur mit – geprägt von ihrer Herkunft aus der technischen Prüfung. Für Bildungsträger, die parallel zu AZAV auch ISO-Zertifizierungen oder branchenspezifische Standards anstreben, sind die TÜVs attraktive Bündelpartner. Unterschiede zwischen den einzelnen TÜVs gibt es vor allem in regionaler Verfügbarkeit, Auditorenpool und Branchenexpertise. Die fachliche Auditgrundlage – die AZAV – ist überall identisch. **Verwandte Begriffe:** fachkundige-stelle, certqua, dekra, dqs, akkreditierung --- ## Überwachungsaudit **Slug:** `ueberwachungsaudit` · **Kategorie:** Akkreditierung & Zertifizierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#ueberwachungsaudit **Kurzdefinition:** Jährliches Audit zur fortlaufenden Überprüfung einer bestehenden Träger- oder Maßnahmenzulassung. Ein Überwachungsaudit ist die jährliche Folgeprüfung, mit der eine Fachkundige Stelle während der laufenden Zulassungsperiode überprüft, ob Träger und Maßnahmen weiterhin die Anforderungen der AZAV erfüllen. Es findet zwischen Zertifizierungsaudit und Re-Audit statt – in der Regel einmal pro Jahr. Umfang und Tiefe sind kleiner als beim Erst- oder Re-Audit; geprüft werden insbesondere: – die Wirksamkeit des QMS und des KVP, – die Umsetzung der im letzten Audit beschlossenen Verbesserungsmaßnahmen, – Stichproben aus Teilnehmer- und Dozentenakten, – aktuelle Erfolgskennzahlen (Eingliederungs- und Verbleibsquoten), – Veränderungen seit dem letzten Audit (neue Räume, neues Personal, neue Maßnahmen), – die Einhaltung von Dokumentations- und Meldepflichten. Für Bildungsträger ist das Überwachungsaudit eine wichtige Routine: Es ist eine niederschwelligere Prüfung, an der sich gut zeigt, ob die im QMS beschriebenen Prozesse wirklich gelebt werden. Auditfeststellungen aus dem Überwachungsaudit fließen oft in das Re-Audit ein – wer sie nicht zeitnah abarbeitet, hat es beim Re-Audit doppelt schwer. Wichtig: Das Überwachungsaudit ist keine Option, sondern verpflichtend. Wer es absagt oder nicht termingerecht durchführt, riskiert die Aussetzung der Zulassung. **Verwandte Begriffe:** audit, re-audit, qms, fachkundige-stelle --- ## Unterrichtseinheit (UE) **Slug:** `unterrichtseinheit` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#unterrichtseinheit **Kurzdefinition:** Standardisierte Zeiteinheit für die Berechnung der Maßnahmedauer – in der Regel 45 Minuten. Eine Unterrichtseinheit (UE) ist die standardisierte Zeiteinheit, in der Maßnahmedauer und Maßnahmekostenpauschale bemessen werden. Im AZAV-Kontext entspricht eine Unterrichtseinheit in der Regel 45 Minuten – die in Schule und Erwachsenenbildung übliche Schulstunde. Die Anzahl der UE ist in jedem Lehrgangskonzept exakt anzugeben. Sie ist Grundlage für: – die Berechnung des Stundensatzes (Maßnahmekostenpauschale geteilt durch UE), – die Plausibilitätsprüfung der Maßnahmedauer durch die Fachkundige Stelle, – den Abgleich mit den B-DKZ-Werten der Bundesagentur für Arbeit, – die Kalkulation der Vergütung von Honorardozenten (häufig pro UE), – die Anrechnung der Maßnahme auf gesetzliche Höchstdauern. Wichtig: Pausen, Selbstlernzeiten und reine Verwaltungszeiten zählen in der Regel nicht als Unterrichtseinheit. Bei hybriden und Online-Formaten ist die saubere Definition besonders wichtig: Welche Online-Phasen sind synchrone „Unterricht“-UE, welche sind betreute Selbstlernphasen, und wie werden sie jeweils dokumentiert? **Verwandte Begriffe:** massnahmedauer, stundensatz, lehrgangskonzept --- ## Verbleibsquote **Slug:** `verbleibsquote` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#verbleibsquote **Kurzdefinition:** Anteil der Teilnehmenden mit erfolgreichem beruflichem Verbleib nach Maßnahmenende – breiter als die Eingliederungsquote. Die Verbleibsquote misst – ähnlich wie die Eingliederungsquote – den Erfolg einer Maßnahme nach ihrem Ende. Sie ist allerdings breiter definiert: Während die Eingliederungsquote nur Personen zählt, die nach einem definierten Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, berücksichtigt die Verbleibsquote auch andere Verbleibsformen wie weiterführende Qualifizierung, schulische Weiterbildung, anerkennungsfähige Selbstständigkeit oder Wechsel in eine andere Maßnahme. Damit ist die Verbleibsquote oft höher als die Eingliederungsquote und für Bildungsträger leichter darstellbar. Sie wird allerdings teilweise nicht so prominent von der Bundesagentur ausgewiesen wie die Eingliederungsquote, sondern bleibt eher ein internes Steuerungsinstrument. Für die Erfolgsbeobachtung sollten Bildungsträger beide Kennzahlen erheben: – **Eingliederungsquote** als externer, von der BA auf Sozialversicherungsdaten gestützter Wert, – **Verbleibsquote** als internes, ergänzendes Bild über Verläufe, die die BA-Statistik nicht abbildet. In der Außendarstellung lohnt es sich, beide Werte zu nennen und ihre Berechnungslogik zu erklären – das schafft Glaubwürdigkeit gegenüber Auftraggebern und Teilnehmenden. **Verwandte Begriffe:** eingliederungsquote, erfolgsbeobachtung, kursnet --- ## Virtuelles Klassenzimmer **Slug:** `virtuelles-klassenzimmer` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#virtuelles-klassenzimmer **Kurzdefinition:** Synchrones Online-Lernformat – ein Dozent unterrichtet zeitgleich eine Gruppe von Teilnehmenden über ein Webkonferenzsystem. Das virtuelle Klassenzimmer ist eine synchrone Lernform, bei der ein Dozent und mehrere Teilnehmende zeitgleich über ein Webkonferenzsystem (z. B. Zoom, MS Teams, BigBlueButton, Webex) im Unterricht zusammenkommen. Anders als beim asynchronen E-Learning findet der Unterricht in Echtzeit statt; die Interaktion zwischen Dozent und Teilnehmenden ist möglich und wird im Konzept oft explizit gefordert. Im AZAV-Kontext sind virtuelle Klassenzimmer seit der Corona-Pandemie ausdrücklich anerkannt. Die Beiratsempfehlungen verlangen für die Zulassung u. a.: – **didaktische Begründung** im Lehrgangskonzept, – **technische Ausstattung** auf Träger- und Teilnehmerseite (Endgeräte, Internet), – **Identitätsfeststellung** zu Maßnahmenbeginn, – **Anwesenheitsdokumentation** (z. B. über Login-Logs, Bildschirmpräsenz, regelmäßige aktive Beiträge), – **Datenschutzkonformität** der eingesetzten Plattform (DSGVO, Auftragsverarbeitung), – **Betreuung außerhalb der Synchronphasen** (E-Mail, Hotline, Sprechstunden). Für Bildungsträger ist das virtuelle Klassenzimmer ein wichtiger Hebel zur Skalierung: Maßnahmen können regionsübergreifend angeboten werden, ohne dass Räume vorgehalten werden müssen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dozenten (digital-didaktische Kompetenz) und Technik. **Verwandte Begriffe:** hybride-lernformate, lehrgangskonzept, datenschutz --- ## Zertifizierung **Slug:** `zertifizierung` · **Kategorie:** Akkreditierung & Zertifizierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#zertifizierung **Kurzdefinition:** Förmlicher Bestätigungsakt einer Fachkundigen Stelle, dass ein Träger oder eine Maßnahme die Anforderungen der AZAV erfüllt. Zertifizierung im AZAV-Kontext bezeichnet den Akt, mit dem eine Fachkundige Stelle nach erfolgreichem Audit förmlich bestätigt, dass ein Bildungsträger (Trägerzertifizierung) und/oder eine konkrete Maßnahme (Maßnahmenzertifizierung) die Anforderungen der AZAV erfüllt. Das Ergebnis ist ein AZAV-Zertifikat, das in der Regel drei Jahre gültig ist und durch jährliche Überwachungsaudits aufrechterhalten wird. Wichtig ist die Abgrenzung zur Akkreditierung: – **Akkreditierung** = Befugnis der Fachkundigen Stelle, überhaupt zertifizieren zu dürfen (von der DAkkS verliehen), – **Zertifizierung** = eigentliche Bestätigung gegenüber dem Bildungsträger (von der FKS ausgestellt). Eine AZAV-Zertifizierung ist nichts Statisches: Sie ist an die fortlaufende Erfüllung der Anforderungen gebunden, an die jährlichen Überwachungsaudits, an die Meldung wesentlicher Änderungen und an die fortbestehende Akkreditierung der ausstellenden FKS. Wird die Akkreditierung der FKS entzogen, müssen Bildungsträger ihre Zertifikate ggf. bei einer anderen Stelle neu erwerben. **Verwandte Begriffe:** akkreditierung, fachkundige-stelle, audit, traegerzulassung, massnahmenzulassung --- ## BKZ (Berufskennziffer) **Slug:** `bkz` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#bkz **Kurzdefinition:** 5-stelliger Code aus der Klassifikation der Berufe (KldB 2010), mit dem jede Maßnahme in Kursnet eindeutig einem Berufsbild zugeordnet wird. Die Berufskennziffer (BKZ) ist der fünfstellige numerische Code, mit dem jeder Beruf in der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) eindeutig identifiziert wird. Beispiel: 71402 steht für „Kaufleute für Büromanagement“. In Kursnet ist die korrekte BKZ Pflichtangabe für jede Maßnahme – sie steuert, in welchen Suchergebnissen die Maßnahme erscheint. Aufbau einer BKZ: – Stelle 1: Berufsbereich (z. B. 7 = Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung) – Stellen 1–2: Berufshauptgruppe – Stellen 1–3: Berufsgruppe – Stellen 1–4: Berufsuntergruppe – Stelle 5: Anforderungsniveau (1 = Helfer, 2 = Fachkraft, 3 = Spezialist, 4 = Experte) Die korrekte Wahl der BKZ ist erfolgsentscheidend für die Auffindbarkeit in Kursnet. Häufige Fehler: zu generische BKZ (zu hohe Aggregationsebene) oder falsches Anforderungsniveau. Gute Praxis: BKZ direkt aus dem KldB-Katalog wählen und mehrere passende Codes hinterlegen, falls die Maßnahme mehrere Berufsfelder abdeckt. **Verwandte Begriffe:** kldb, kursnet, kursnet-redaktionshandbuch --- ## DKZ (Datenbank Kennzahlen) **Slug:** `dkz` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#dkz **Kurzdefinition:** Synonym für die Bundes-DKZ – die zentrale BA-Datenbank mit Maßnahmendaten, Stundensätzen und regionalen Kostenobergrenzen. DKZ ist im Sprachgebrauch der Bundesagentur für Arbeit die Kurzform für die Bundes-DKZ (Bundes-Datenbank Kostenzulassungen). Sie wird auch als Bundes-DKZ, B-DKZ, oder einfach DKZ bezeichnet. Die Datenbank enthält: – alle nach AZAV zugelassenen Maßnahmen mit Maßnahmenummer und Stundensatz, – regionale Kostenobergrenzen je Berufsbild (B-DKZ-Werte), – Eingliederungs- und Verbleibsdaten, – Plausibilitätsprüfungen und Auffälligkeitsmeldungen. Die DKZ ist intern für Vermittlungsfachkräfte zugänglich; Bildungsträger sehen ihre eigenen Daten über das Träger-Portal der Bundesagentur. Der Begriff „DKZ-Wert“ oder „B-DKZ-Wert“ bezeichnet üblicherweise die regionale Kostenobergrenze für einen bestimmten Berufsbereich. **Verwandte Begriffe:** bundes-dkz, stundensatz, kursnet --- ## ESCO (European Skills, Competences, Qualifications and Occupations) **Slug:** `esco` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#esco **Kurzdefinition:** Europäische Klassifikation für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe – Schnittstelle für grenzübergreifende Bildungsdaten. ESCO ist die mehrsprachige europäische Klassifikation für Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe. Sie wird von der Europäischen Kommission gepflegt und dient der Vergleichbarkeit beruflicher Profile innerhalb der EU. ESCO ist mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) und national mit der KldB und dem DQR verzahnt. Für Bildungsträger ist ESCO derzeit vor allem dann relevant, wenn Maßnahmen europaweit vermarktet werden sollen oder wenn Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ein Thema ist. Auch das Europass-System nutzt ESCO als Hintergrundklassifikation. In Kursnet selbst spielt ESCO bisher nur eine Nebenrolle, perspektivisch wird die Verzahnung aber zunehmen. **Verwandte Begriffe:** kldb, dqr, europass **Externe Referenzen:** - [ESCO – European Commission](https://esco.ec.europa.eu/) --- ## ISCED (International Standard Classification of Education) **Slug:** `isced` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#isced **Kurzdefinition:** Internationale UNESCO-Klassifikation für Bildungsstufen – wird in Kursnet zur Einordnung des Bildungsniveaus verwendet. ISCED ist die International Standard Classification of Education der UNESCO. Sie ordnet Bildungsangebote nach Niveaustufen (0 = Frühkindliche Bildung bis 8 = Promotion) und Bildungsfeldern. Sie wird in der bundesweiten Bildungsstatistik und auch in Kursnet zur internationalen Vergleichbarkeit verwendet. Für Bildungsträger ist ISCED bei der Pflege von Maßnahmen-Metadaten in Kursnet relevant: Jede Maßnahme sollte einem korrekten ISCED-Niveau zugeordnet werden. Beispiele: – ISCED 3: Sekundarbereich II (z. B. Berufsausbildung) – ISCED 4: postsekundäre, nicht-tertiäre Bildung – ISCED 5: kurze tertiäre Bildung – ISCED 6: Bachelor-Niveau – ISCED 7: Master-Niveau Die ISCED-Stufe wird oft synonym mit dem DQR-Niveau diskutiert; die beiden Systeme sind aber unterschiedlich strukturiert und nicht 1:1 übersetzbar. **Verwandte Begriffe:** dqr, kldb, kursnet **Externe Referenzen:** - [ISCED 2011 (UNESCO)](https://uis.unesco.org/en/topic/international-standard-classification-education-isced) --- ## KldB 2010 **Slug:** `kldb-2010` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#kldb-2010 **Kurzdefinition:** Aktuelle Version der Klassifikation der Berufe (Stand 2010) – Pflichtreferenz für Berufskennziffern in Kursnet und der Bundes-DKZ. Die Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ist die derzeit gültige Version der bundeseinheitlichen Berufsklassifikation. Sie löste 2011 die historisch gewachsenen Vorgängersysteme (KldB 1988 und KldB 92) ab und vereint zwei Klassifikationsebenen: Berufsfachlichkeit und Anforderungsniveau. Die zweite Dimension (Anforderungsniveau) ist eine der wichtigsten Neuerungen gegenüber älteren Systemen: – 1: Helfer- und Anlerntätigkeiten – 2: Fachkraft (typische Berufsausbildung) – 3: Spezialist (Meister, Techniker, Bachelor) – 4: Experte (Master, Promotion) Für Bildungsträger ist die korrekte Verwendung der KldB 2010 in Kursnet erfolgsentscheidend, weil Vermittlungsfachkräfte gezielt nach Berufskennziffer und Anforderungsniveau filtern. Eine Maßnahme, die formal die richtige Berufsfachlichkeit, aber das falsche Anforderungsniveau kodiert, wird in der Praxis oft nicht gefunden. **Verwandte Begriffe:** kldb, bkz, kursnet, dqr **Externe Referenzen:** - [KldB 2010 (Bundesagentur für Arbeit)](https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010-Fassung2020/KldB2010-Fassung2020-Nav.html) --- ## KURS-Portal / Kursportal **Slug:** `kurs-portal` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#kurs-portal **Kurzdefinition:** Trägerportal der Bundesagentur für Arbeit zur Pflege von Bildungsangeboten – administrative Schnittstelle zu Kursnet. Das KURS-Portal (auch: Kursportal oder eService Bildungsangebote) ist die administrative Webanwendung, über die Bildungsträger ihre Angebote in Kursnet eintragen, pflegen und aktualisieren. Es ist die operative Schnittstelle für die tägliche Datenpflege. Funktionsumfang: – Pflege von Trägerstammdaten und Standorten – Anlegen und Bearbeiten von Bildungsangeboten und Maßnahmen – Pflege von Terminen, Belegungen und Anmeldemöglichkeiten – Hochladen von Bildern und Logos – Plausibilitätsprüfungen vor Veröffentlichung – Auswertungen über Sichtbarkeit und Klickraten Für größere Bildungsträger mit umfangreichen Maßnahmenportfolios ist die manuelle Pflege im KURS-Portal sehr aufwändig. Die Bundesagentur bietet daher eine **XÖV-konforme Datenschnittstelle** an, über die Trägersysteme automatisiert Daten an Kursnet liefern können – meist über Middleware-Lösungen oder spezialisierte Anbieter wie Edtelligent. **Verwandte Begriffe:** kursnet, kursnet-redaktionshandbuch, bundesagentur-fuer-arbeit --- ## XÖV-Schnittstelle (Kursnet) **Slug:** `xoev-schnittstelle` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#xoev-schnittstelle **Kurzdefinition:** Standardisierte XML-basierte Datenschnittstelle für die automatisierte Übertragung von Bildungsangeboten an Kursnet. XÖV (XML in der öffentlichen Verwaltung) ist der bundesweite Standard für strukturierte XML-Datenformate in der deutschen Verwaltung. Für Kursnet existiert ein eigenes XÖV-Schema, mit dem Bildungsträger ihre Maßnahmen, Termine und Belegungsdaten automatisiert an die Bundesagentur für Arbeit übertragen können – statt sie manuell im KURS-Portal zu pflegen. Vorteile der XÖV-Schnittstelle: – deutlich geringerer Pflegeaufwand bei großen Maßnahmenportfolios – höhere Datenqualität durch zentrale Datenhaltung im Trägersystem – schnellere Aktualisierung von Terminen und Belegungen – Vermeidung von Doppelpflege zwischen internem System und Kursnet Die technische Implementierung ist nicht trivial: Das XÖV-Schema ist umfangreich, Mapping-Regeln aus dem Kursnet-Redaktionshandbuch müssen exakt eingehalten werden, und die Anbindung erfolgt über HTTPS mit Authentifizierung gegen die BA-Systeme. Viele Bildungsträger nutzen daher Middleware-Lösungen oder spezialisierte Plattformen, die das Mapping und die Übertragung übernehmen. **Verwandte Begriffe:** kursnet, kurs-portal, kursnet-redaktionshandbuch --- ## Aufstiegs-BAföG (AFBG) **Slug:** `aufstiegs-bafoeg` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#aufstiegs-bafoeg **Kurzdefinition:** Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt – unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit. Das Aufstiegs-BAföG, formal Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), ist ein Bundesgesetz, das berufliche Aufstiegsfortbildungen finanziell fördert. Anders als der Bildungsgutschein nach SGB III ist das AFBG kein Instrument der Bundesagentur für Arbeit, sondern wird über die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung der Länder beantragt. Gefördert werden Fortbildungen, die auf einen anerkannten Aufstiegsabschluss vorbereiten – etwa Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher. Voraussetzung ist eine erste abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss. Die Förderung umfasst zwei Komponenten: – **Maßnahmebeitrag** für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (anteiliger Zuschuss plus zinsgünstiges KfW-Darlehen), – **Unterhaltsbeitrag** bei Vollzeitfortbildungen (einkommens- und vermögensabhängig). Für Bildungsträger ist das AFBG ein eigener Förderkanal mit anderer Logik als die FbW: Es zielt auf höher qualifizierte Aufsteiger, die Maßnahmedauern sind oft länger, die Prüfungsanforderungen härter und die Wettbewerbssituation regional ausgeprägt. Eine AZAV-Zulassung ist für AFBG-Maßnahmen nicht zwingend erforderlich, viele Träger halten beide Zulassungen parallel, um beide Förderwege bedienen zu können. **Verwandte Begriffe:** fbw, bildungsgutschein, anerkannter-abschluss **Externe Referenzen:** - [BMBF – Aufstiegs-BAföG](https://www.aufstiegs-bafoeg.de/) --- ## Berufliche Rehabilitation **Slug:** `berufliche-rehabilitation` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#berufliche-rehabilitation **Kurzdefinition:** Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX – Maßnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Die berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach §§ 49 ff. SGB IX. Sie richtet sich an Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen wesentlich gemindert oder bedroht ist. Träger der Leistungen sind je nach Sachverhalt die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Sozialhilfeträger. Typische Reha-Maßnahmen sind: – **Umschulungen** in einen anderen Beruf (in der Regel zwei Jahre, statt drei), – **Eignungsabklärung und Berufsfindung**, – **Arbeitserprobung** in betrieblichen Settings, – **Aufbauqualifizierungen** zur Wiedereingliederung, – **berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen** (z. B. in Berufsbildungswerken). Für Bildungsträger ist die berufliche Rehabilitation ein anspruchsvoller Teilmarkt: Die Anforderungen an pädagogische, sozialpädagogische und ggf. medizinische Begleitung sind höher als in regulären FbW-Maßnahmen. Spezielle Zulassungen, qualifiziertes Personal (Reha-Pädagogen, Sozialarbeiter), barrierefreie Räume und enge Kooperationen mit Reha-Trägern sind zwingend. Die AZAV gilt grundsätzlich auch für Reha-Maßnahmen, ergänzt um zusätzliche Anforderungen aus dem SGB IX und den Reha-Vereinbarungen mit den Leistungsträgern. **Verwandte Begriffe:** fbw, traegerzulassung, anerkannter-abschluss --- ## Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) **Slug:** `bibb` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#bibb **Kurzdefinition:** Bundesoberbehörde, die Standards für berufliche Bildung in Deutschland entwickelt – u. a. für Teilqualifikationen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit Sitz in Bonn ist die zentrale Forschungs- und Entwicklungseinrichtung für die berufliche Bildung in Deutschland. Es arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und hat unter anderem die Aufgabe, Ausbildungsordnungen, Prüfungsstandards und Qualifikationsprofile zu entwickeln. Für AZAV-zertifizierte Bildungsträger ist das BIBB aus mehreren Gründen relevant: – Es veröffentlicht die bundesweit einheitlichen **Standards für Teilqualifikationen**, an denen sich modulare Maßnahmen orientieren müssen. – Es betreibt das **BIBB-Datensystem Auszubildende**, das Berufe, Inhalte und Anforderungen abbildet. – Es liefert **Forschungs- und Statistikdaten** zur Weiterbildung, die für Marktanalysen und strategische Entscheidungen wertvoll sind. – Es koordiniert die **Validierung non-formal erworbener Kompetenzen** (Stichwort „ValiKom“). Wer Maßnahmen mit anerkanntem Abschluss oder Teilqualifikationen anbietet, sollte BIBB-Veröffentlichungen aktiv verfolgen. **Verwandte Begriffe:** teilqualifikation, anerkannter-abschluss, modularisierung **Externe Referenzen:** - [Bundesinstitut für Berufsbildung](https://www.bibb.de/) --- ## Bürgergeld **Slug:** `buergergeld` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#buergergeld **Kurzdefinition:** Seit 2023 die neue Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II – Nachfolger des Arbeitslosengelds II („Hartz IV“). Das Bürgergeld ist seit 1. Januar 2023 die Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Es ersetzt das vorherige Arbeitslosengeld II und löst damit auch den umgangssprachlichen Begriff „Hartz IV“ ab. Zuständig sind weiterhin die Jobcenter; die Reform brachte keine grundsätzliche Strukturänderung, aber eine Reihe inhaltlicher und prozeduraler Anpassungen mit Bedeutung für Bildungsträger. Wichtige Neuerungen für die Weiterbildungsförderung: – **Weiterbildungsgeld**: Ein Zuschlag von 150 € monatlich für Bürgergeld-Beziehende, die an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. – **Weiterbildungsbonus**: Einmalzahlungen von 1.000 € für bestandene Zwischen- bzw. 1.500 € für bestandene Abschlussprüfungen. – **Wegfall des Vermittlungsvorrangs**: Qualifizierung darf höher priorisiert werden als sofortige Vermittlung in Helfertätigkeiten. – **Kooperationsplan** statt strenger Eingliederungsvereinbarung als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Leistungsbeziehenden. Für Bildungsträger im SGB-II-Markt schafft das Bürgergeld einen günstigeren Rahmen für längere, abschlussorientierte Maßnahmen. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an die Begleitqualität – besonders bei der Bindung der Teilnehmenden über die gesamte Maßnahmedauer. **Verwandte Begriffe:** sgb-ii, jobcenter, fbw, anerkannter-abschluss --- ## DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) **Slug:** `dqr` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#dqr **Kurzdefinition:** Achtstufiger Rahmen, der formale, non-formale und informelle Qualifikationen vergleichbar macht – europaweit gekoppelt an den EQR. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist ein achtstufiges System, das alle in Deutschland erworbenen Qualifikationen nach Niveau und Lernergebnis einordnet. Er ist die nationale Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und dient der Vergleichbarkeit von Abschlüssen innerhalb Europas. Die Niveaustufen reichen von DQR 1 (einfachste Anforderungen, z. B. berufsvorbereitende Maßnahmen) bis DQR 8 (höchste Stufe, z. B. Promotion). Wichtig für die berufliche Bildung: – DQR 4: typischer dreijähriger anerkannter Ausbildungsberuf, – DQR 5: einjährige IT-Spezialistenfortbildungen, manche Servicetechniker, – DQR 6: Bachelor, Meister, Fachwirt, Techniker, – DQR 7: Master, strategische Professionals. Für Bildungsträger ist der DQR aus zwei Gründen wichtig: – Er ermöglicht **klare Kommunikation des Wertes einer Qualifikation** – ein „Meister“ ist DQR-6 und damit auf Bachelor-Niveau, was in Marketing und Unternehmenskontakt hilft. – Er ist die Grundlage für die **Anerkennung im Ausland** und für die **Anrechnung beruflicher Qualifikationen auf Hochschulstudiengänge**. Die Einordnung einer Maßnahme in den DQR ist nicht durch den Träger frei wählbar, sondern erfolgt formal über die jeweilige Ausbildungsverordnung oder zuständige Stellen. **Verwandte Begriffe:** anerkannter-abschluss, teilqualifikation, bibb **Externe Referenzen:** - [DQR – offizielle Seite](https://www.dqr.de/) --- ## Externenprüfung **Slug:** `externenpruefung` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#externenpruefung **Kurzdefinition:** Möglichkeit nach § 45 Abs. 2 BBiG, ohne reguläre Ausbildung direkt zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Beruf zugelassen zu werden. Die Externenprüfung – geregelt in § 45 Abs. 2 BBiG bzw. § 37 Abs. 2 HwO – ermöglicht es Personen, ohne reguläre Berufsausbildung direkt zur Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugelassen zu werden. Voraussetzung ist eine einschlägige Berufstätigkeit, deren Dauer mindestens das Anderthalbfache der regulären Ausbildungszeit beträgt (bei einer dreijährigen Ausbildung also 4,5 Jahre). Für Bildungsträger ist die Externenprüfung das zentrale Instrument, mit dem sich Teilqualifikationen und Anpassungsmaßnahmen schließlich in einen anerkannten Berufsabschluss übersetzen lassen. Typischer Ablauf: – Teilnehmende durchlaufen mehrere Teilqualifikationen oder eine Anpassungsqualifizierung, – parallel oder anschließend sammeln sie die nötigen Berufstätigkeitszeiten, – der Träger meldet sie zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer (IHK, HWK) an, – die Kammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen und führt die reguläre Abschlussprüfung durch, – bei Bestehen erhalten die Teilnehmenden einen vollwertigen Berufsabschluss. Die Externenprüfung ist damit ein wichtiges Bindeglied zwischen FbW und anerkanntem Abschluss – insbesondere für Quer- und Wiedereinsteiger ohne formale Ausbildung. **Verwandte Begriffe:** anerkannter-abschluss, teilqualifikation, fbw --- ## KldB (Klassifikation der Berufe) **Slug:** `kldb` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#kldb **Kurzdefinition:** Bundeseinheitliche Klassifikation der Berufe, herausgegeben von der Bundesagentur für Arbeit – Pflichtreferenz für Kursnet-Einträge. Die Klassifikation der Berufe (KldB) ist die bundeseinheitliche Systematik, mit der alle Berufe in Deutschland strukturiert und kodiert werden. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit gepflegt und ist die Referenz für Statistik, Arbeitsmarktanalyse und auch für die Pflege von Bildungsangeboten in Kursnet. Aktuell gilt die KldB 2010, die die historisch gewachsenen Vorgängersystematiken ablöste. Struktur: – 5-stelliger Berufscode, – 10 Berufsbereiche auf der obersten Ebene (z. B. Land-, Forst- und Tierwirtschaft; Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung; Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik; …), – Untergliederung bis zur einzelnen Berufsgattung, – zusätzlich Anforderungsniveau (1–4) und Spezialisierung. Für Bildungsträger ist die KldB an mehreren Stellen relevant: – Jede Maßnahme in Kursnet muss korrekt mit KldB-Codes verschlagwortet sein, sonst wird sie in der Suche nicht gefunden. – Die Bundes-DKZ verwendet KldB-Codes als Schlüssel für regionale Kostenobergrenzen. – Markt- und Eingliederungsstatistiken sind nach KldB strukturiert. Eine fehlerhafte oder ungenaue KldB-Zuordnung ist einer der häufigsten Gründe, warum Maßnahmen in Kursnet schlechter performen als sie sollten. Das Kursnet-Redaktionshandbuch enthält dazu detaillierte Regeln. **Verwandte Begriffe:** kursnet, kursnet-redaktionshandbuch, bundes-dkz, bundesagentur-fuer-arbeit --- ## Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) **Slug:** `qualifizierungsgeld` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#qualifizierungsgeld **Kurzdefinition:** Neue Leistung seit 2024 zur Förderung beschäftigter Arbeitnehmer in vom Strukturwandel betroffenen Betrieben. Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine seit 1. April 2024 verfügbare Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es fördert beschäftigte Arbeitnehmer in Betrieben, die strukturbedingt einen erheblichen Anteil ihrer Belegschaft umqualifizieren müssen, ohne dass die Beschäftigungsverhältnisse aufgelöst werden. Zielgruppe sind Betriebe mit strukturellem Qualifizierungsbedarf – etwa durch Digitalisierung, Dekarbonisierung, Branchenwandel oder technologische Disruption. Die Förderung umfasst: – **Lehrgangskosten** (übernommen durch die BA), – **Lohnersatzleistung** in Höhe von 60 bzw. 67 % des Nettoentgelts während der Weiterbildungszeit (analog Kurzarbeitergeld), – **Verzicht auf Vermittlungsdruck**: Die Beschäftigten bleiben in ihrem Arbeitsverhältnis. Voraussetzungen sind u. a. ein konkreter Qualifizierungsbedarf, eine Mindestdauer von 120 Stunden, die Durchführung außerhalb der regulären Arbeitszeit oder unter (teilweiser) Freistellung und der Bezug zu einem anerkannten Abschluss oder einer überbetrieblich verwertbaren Qualifikation. Für Bildungsträger ist das Qualifizierungsgeld ein neuer Marktimpuls im Bereich Beschäftigtenförderung – insbesondere für Branchen wie Automobilzulieferer, Energieversorger oder Maschinenbau, die unter Transformationsdruck stehen. Voraussetzung ist eine AZAV-zugelassene Maßnahme und eine entsprechende Trägerzulassung. **Verwandte Begriffe:** sgb-iii-82, fbw, anerkannter-abschluss, bundesagentur-fuer-arbeit --- ## Vergabeverfahren **Slug:** `vergabeverfahren` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#vergabeverfahren **Kurzdefinition:** Öffentliche Auftragsvergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit – Alternative zum Bildungsgutschein. Neben Bildungsgutschein und AVGS kauft die Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen auch direkt im öffentlichen Vergabeverfahren ein. Rechtsgrundlage sind das GWB, die VgV bzw. UVgO und – bei sozialen Dienstleistungen oberhalb des EU-Schwellenwerts – die besonderen Regeln der EU-Vergaberichtlinie 2014/24. Typische Vergabeverfahren in der Arbeitsförderung: – **§-45-Maßnahmen** zur Aktivierung und Eingliederung in größeren Stückzahlen (z. B. regionale Bewerbungscoachings, Profiling-Maßnahmen), – **§-16d-SGB-II-Maßnahmen** (Arbeitsgelegenheiten) im SGB-II-Bereich, – **Reha-Maßnahmen** in größeren Losgrößen, – **Spezialmaßnahmen** für besondere Zielgruppen. Für Bildungsträger ist das Vergabegeschäft strukturell anders als das Bildungsgutschein-Geschäft: – **Akquise** läuft über Ausschreibungsplattformen (TED, eVergabe-Plattform der Bundesagentur, Service-Portale der Vergabestellen), – **Wirtschaftlichste Angebote** gewinnen, was oft eine harte Preis-Leistungs-Kalkulation erfordert, – **Vertragsbindung** ist enger; Mengen, Standorte, Personal sind vertraglich fixiert, – **Risiko**: Bei Unterauslastung trägt der Träger den Schaden. Die AZAV gilt auch im Vergabegeschäft, oft ergänzt um zusätzliche, vergabespezifische Anforderungen aus den Vergabeunterlagen. Erfolgreiche Vergabeträger verfügen über eine spezialisierte Vergabeabteilung mit juristischer und kalkulatorischer Expertise. **Verwandte Begriffe:** sgb-iii-45, avgs, bundesagentur-fuer-arbeit, berufliche-rehabilitation --- ## AdA-Schein (Ausbildereignungsverordnung) **Slug:** `ada-schein` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#ada-schein **Kurzdefinition:** Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach AEVO – häufig anerkannte pädagogische Mindestqualifikation für Lehrkräfte. Der AdA-Schein ist der umgangssprachliche Name für den Ausbilder-Eignungsnachweis nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Er bescheinigt berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse und ist die zentrale Qualifikation, die nach BBiG für Ausbilder im dualen System verlangt wird. Für AZAV-Maßnahmen ist der AdA-Schein zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber in der Auditpraxis vielfach als ausreichender pädagogischer Qualifikationsnachweis akzeptiert. Insbesondere für Dozenten, die nicht aus dem klassischen Lehramt oder einem pädagogischen Studium kommen, ist er der schnellste und kostengünstigste Weg zur formalen pädagogischen Qualifikation. Inhalte des AdA-Lehrgangs (in der Regel 80–120 Stunden): – Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen – Ausbildung vorbereiten und mitwirken bei der Einstellung – Ausbildung durchführen – Ausbildung abschließen und Beurteilung Der Abschluss erfolgt durch eine schriftliche und praktische Prüfung bei der zuständigen Kammer (IHK, HWK). Für Bildungsträger ist es ratsam, beim Onboarding neuer Dozenten den AdA-Schein als Mindeststandard zu setzen oder die Finanzierung des Lehrgangs als Personalentwicklungsmaßnahme anzubieten. **Verwandte Begriffe:** dozentenqualifikation, fachkundenachweis, qms --- ## Bildungszielplanung **Slug:** `bildungszielplanung` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#bildungszielplanung **Kurzdefinition:** Jährliche Festlegung der Förderschwerpunkte einer Agentur für Arbeit – legt fest, welche Qualifizierungen regional gefördert werden. Die Bildungszielplanung ist ein internes Steuerungsinstrument der Agenturen für Arbeit. Jede Agentur legt jährlich oder halbjährlich fest, welche Qualifizierungsfelder sie in ihrer Region prioritär fördern will. Grundlage sind regionale Arbeitsmarktprognosen, Fachkräftebedarfsanalysen und übergeordnete Vorgaben der Bundesagentur. Die Bildungszielplanung steuert in der Praxis darüber, welche Maßnahmen Vermittlungsfachkräfte im jeweiligen Bezirk aktiv empfehlen und für welche Bildungsgutscheine ausgegeben werden. Eine Maßnahme, die nicht in der Bildungszielplanung berücksichtigt ist, ist formal weiterhin förderfähig, wird in der Praxis aber selten vermittelt. Für Bildungsträger ist es deshalb essenziell, die Bildungszielplanung der für sie relevanten Agenturen zu kennen und das eigene Maßnahmenportfolio darauf abzustimmen. Die Bildungszielplanungen werden den Trägern in der Regel über persönliche Kontakte zu Agenturen oder regionalen Trägertreffen kommuniziert – sie sind selten öffentlich abrufbar. Eine gepflegte Beziehung zu den regionalen Vermittlungsfachkräften zahlt sich hier doppelt aus. **Verwandte Begriffe:** bildungsgutschein, bundesagentur-fuer-arbeit, fbw, kursnet --- ## Geschäftsanweisung FbW (GA-FbW) **Slug:** `ga-fbw` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#ga-fbw **Kurzdefinition:** Internes Regelwerk der Bundesagentur für Arbeit zur Auslegung der §§ 81 ff. SGB III – die wichtigste Anwendungsquelle in der Praxis. Die Geschäftsanweisung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (GA-FbW) ist das interne Anwendungs- und Auslegungswerk der Bundesagentur für Arbeit zu den §§ 81 ff. SGB III. Sie konkretisiert, wie Vermittlungsfachkräfte den Bildungsgutschein in der Praxis prüfen und ausstellen sollen, und bindet alle Mitarbeitenden der Agenturen. Die GA-FbW ist für Bildungsträger eines der wichtigsten Dokumente überhaupt, weil sie viele Detailfragen klärt, die der Verordnungstext offenlässt – etwa zur Notwendigkeit einer Weiterbildung, zur zulässigen Maßnahmedauer, zur Anrechnung von Praktika, zur Wertung digitaler Lernformate oder zur Bemessung der Maßnahmekostenpauschale. Die aktuelle Fassung wird auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Wer mit Bildungsgutscheinen arbeitet, sollte die GA-FbW kennen und bei Auslegungsstreitigkeiten mit einer Agentur darauf Bezug nehmen können – sie ist häufig schlagkräftiger als der reine Verordnungstext. Neben der GA-FbW gibt es weitere Geschäftsanweisungen, etwa die GA zu § 45 SGB III oder zur Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III. Sie folgen demselben Prinzip. **Verwandte Begriffe:** sgb-iii-81, bildungsgutschein, fbw, bundesagentur-fuer-arbeit --- ## Honorarvertrag und Scheinselbstständigkeit **Slug:** `honorarvertrag` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#honorarvertrag **Kurzdefinition:** Vertrag mit freiberuflichen Dozenten – rechtliches Risikofeld bezüglich sozialversicherungsrechtlicher Statusfeststellung. Viele Bildungsträger arbeiten mit freiberuflichen Dozenten auf Honorarbasis. Der Honorarvertrag ist juristisch ein Dienst- oder Werkvertrag und unterscheidet sich rechtlich grundlegend von einem Arbeitsverhältnis. Allerdings besteht ein erhebliches Risiko der sogenannten Scheinselbstständigkeit, wenn der Dozent in den Betrieb des Trägers eingegliedert ist, weisungsgebunden arbeitet und faktisch wie ein Arbeitnehmer behandelt wird. Kriterien der Deutschen Rentenversicherung für Scheinselbstständigkeit: – regelmäßige, weisungsgebundene Tätigkeit – Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Trägers – fehlende eigene unternehmerische Initiative – Tätigkeit überwiegend für einen einzigen Auftraggeber – kein eigenes Betriebskapital, keine eigene Außendarstellung Folgen einer Scheinselbstständigkeit: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre rückwirkend – plus Säumniszuschläge, gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Für Bildungsträger ist das Thema besonders relevant, weil die Tätigkeit von Honorardozenten häufig die typischen Risikomerkmale aufweist: feste Stundenpläne, geforderte Anwesenheit, kein eigenes Equipment, kein eigener Auftritt am Markt. Eine saubere Vertragsgestaltung mit echten Freiräumen, die Möglichkeit der Vertretung, eigene Werbung und mehrere Auftraggeber sind die wichtigsten Risikominimierer. Im Zweifel hilft das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. **Verwandte Begriffe:** dozentenqualifikation, qms, datenschutz --- ## Sozialpädagogische Begleitung **Slug:** `sozialpaedagogische-begleitung` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#sozialpaedagogische-begleitung **Kurzdefinition:** Pädagogische und psychosoziale Unterstützung von Teilnehmenden während einer Maßnahme – in vielen Maßnahmen Pflichtelement. Die sozialpädagogische Begleitung ist ein Element vieler AZAV-Maßnahmen, insbesondere in der Berufsvorbereitung, in Reha-Maßnahmen, in Maßnahmen für junge Erwachsene und bei Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen. Sie umfasst die individuelle Begleitung der Teilnehmenden in psychosozialen, lernbiografischen und lebenspraktischen Fragen. Typische Inhalte: – Einzelgespräche zu persönlichen Themen – Krisenintervention und Vermittlung an Beratungsstellen – Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Schuldenfragen – Konfliktmoderation in der Lerngruppe – Stabilisierung der Lernmotivation – Vermittlung an Sucht-, Familien- oder Schwangerschaftsberatung Für Bildungsträger bedeutet das in der Praxis: Es muss qualifiziertes Personal vorhanden sein – idealerweise mit sozialpädagogischer Ausbildung (Bachelor Soziale Arbeit oder vergleichbar). Die Begleitung muss dokumentiert (datenschutzkonform) und in das Gesamtkonzept der Maßnahme eingebunden sein. Die Anforderungen werden im Lehrgangskonzept beschrieben und im Audit auf Wirksamkeit geprüft. In ausgeschriebenen Vergabe-Maßnahmen sind Personalstellen für sozialpädagogische Begleitung oft konkret vorgegeben (z. B. ein Sozialpädagoge je 12 Teilnehmende). **Verwandte Begriffe:** lehrgangskonzept, berufliche-rehabilitation, qms --- ## Mindestteilnehmerzahl **Slug:** `mindestteilnehmerzahl` · **Kategorie:** Bildungsgutschein & Finanzierung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#mindestteilnehmerzahl **Kurzdefinition:** Zahl der Teilnehmenden, ab der eine Maßnahme wirtschaftlich durchgeführt werden kann – wichtiger Risikofaktor in der Maßnahmekalkulation. Die Mindestteilnehmerzahl ist die Anzahl von Teilnehmenden, ab der eine Maßnahme wirtschaftlich durchgeführt werden kann. Sie ergibt sich aus der Kalkulation der fixen Kosten (Personal, Raum, Material) im Verhältnis zur Maßnahmekostenpauschale je Teilnehmer. Für Bildungsträger ist die Mindestteilnehmerzahl aus mehreren Gründen ein zentrales Steuerungsinstrument: – Sie definiert den Punkt, an dem eine Maßnahme starten kann, ohne dass der Träger Verluste macht. – Sie wird in den Maßnahmenbedingungen oft auch gegenüber Teilnehmenden kommuniziert (Vorbehalt ausreichender Anmeldungen). – Sie ist die Grundlage für die strategische Entscheidung, ob eine Maßnahme bei zu niedrigen Anmeldezahlen verschoben oder abgesagt wird. Im Audit prüfen Fachkundige Stellen, ob die Mindestteilnehmerzahl im Konzept und in der Kalkulation realistisch hinterlegt ist und ob es einen klaren Prozess gibt, was bei Unterschreitung passiert. Eine zu optimistische Kalkulation mit hoher Mindestteilnehmerzahl ist riskant – die Maßnahme wird in der Praxis möglicherweise nie starten. Umgekehrt: Eine zu niedrige Mindestteilnehmerzahl verschlechtert die Marge. Gute Träger verfügen über ein flexibles Maßnahmenportfolio, in dem auch kleinere Gruppen kostendeckend gefahren werden können. **Verwandte Begriffe:** massnahmekostenpauschale, stundensatz --- ## MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) **Slug:** `mag` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#mag **Kurzdefinition:** Variante einer Maßnahme nach § 45 SGB III, die ganz oder teilweise in einem Betrieb durchgeführt wird. Eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) ist eine spezielle Form einer Aktivierungs- und Eingliederungsmaßnahme nach § 45 SGB III, bei der Teilnehmende ganz oder überwiegend in einem realen Betrieb erproben und qualifizieren – ohne dass ein Arbeitsverhältnis entsteht. Ziel ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt durch praktische Erfahrung, oft mit Aussicht auf eine anschließende Einstellung. Merkmale: – Dauer in der Regel 4–6 Wochen, in begründeten Fällen länger – kein Arbeitsverhältnis – die Teilnehmenden bleiben im Status der Maßnahme – die Bundesagentur trägt die Maßnahmekosten und ggf. Fahrtkosten – Betreuung erfolgt durch den AZAV-zugelassenen Träger, nicht durch den Betrieb Für Bildungsträger ist die MAG ein attraktives Format, weil sie regelmäßig zu Übernahmen führt und damit überdurchschnittliche Eingliederungsquoten ermöglicht. Voraussetzung ist eine gut gepflegte Datenbank kooperierender Betriebe und ein professionelles Coaching-Konzept. **Verwandte Begriffe:** sgb-iii-45, avgs, praktikum, eingliederungsquote --- ## Multi-Site-Zulassung **Slug:** `multi-site-zulassung` · **Kategorie:** AZAV-Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#multi-site-zulassung **Kurzdefinition:** Trägerzulassung, die mehrere Standorte einer juristischen Person umfasst – Standardfall bei filialisierten Bildungsträgern. Eine Trägerzulassung wird auf die juristische Person des Bildungsträgers ausgesprochen – nicht auf einzelne Standorte. Hat ein Träger mehrere Standorte, deckt eine einzige Trägerzulassung in der Regel alle ab, sofern sie als Standorte derselben juristischen Person geführt werden und im Trägerkonzept benannt sind. Diese Konstellation wird informell als Multi-Site-Zulassung bezeichnet. Voraussetzungen für eine wirksame Multi-Site-Zulassung: – Alle Standorte sind im Trägerkonzept dokumentiert und der Fachkundigen Stelle gemeldet. – Das Qualitätsmanagementsystem ist standortübergreifend einheitlich. – Schlüsselprozesse (Personalauswahl, Beschwerdemanagement, KVP) werden zentral gesteuert oder nach einheitlichen Standards lokal umgesetzt. – Die Dokumentation ist standortübergreifend zugänglich und prüffähig. Im Audit prüft die FKS in der Regel den Hauptstandort und Stichproben von Nebenstandorten. Bei Auffälligkeiten an einem Standort kann die Zulassung des gesamten Trägers gefährdet sein – nicht nur des betroffenen Standorts. Neue Standorte müssen der FKS gemeldet werden und werden im nächsten Überwachungsaudit oder durch ein Sonderaudit aufgenommen. Geschlossene Standorte sind ebenfalls mitzuteilen. **Verwandte Begriffe:** traegerzulassung, qms, audit, ueberwachungsaudit --- ## § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) **Slug:** `sgb-ii-16i` · **Kategorie:** Gesetzliche Grundlagen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#sgb-ii-16i **Kurzdefinition:** Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für Langzeitarbeitslose mit erheblichen Vermittlungshemmnissen – Sozialer Arbeitsmarkt. § 16i SGB II ist die Rechtsgrundlage des sogenannten Sozialen Arbeitsmarkts. Mit dem Teilhabechancengesetz (2019) wurde diese Förderung eingeführt, um Langzeitarbeitslose mit erheblichen Vermittlungshemmnissen über mehrere Jahre subventioniert in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Kernmerkmale: – Zielgruppe: Personen, die mindestens 6 Jahre in den letzten 7 Jahren im Bürgergeld-Bezug waren – Förderdauer: bis zu 5 Jahre – Förderhöhe: in den ersten 2 Jahren 100 % des Mindestlohns, danach degressiv absinkend – Förderfähig sind sowohl Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft als auch gemeinnützige Träger und Kommunen – Ergänzend: ganzheitliche Coaching-Begleitung der Beschäftigten durch das Jobcenter oder beauftragte Träger Für AZAV-Bildungsträger bietet § 16i SGB II zwei Geschäftsfelder: 1. Coaching-Aufträge: Beauftragung als Coaching-Träger zur Begleitung der § 16i-Beschäftigten. 2. Vorqualifizierung: Qualifizierung der Zielgruppe vor oder parallel zur § 16i-Beschäftigung. Das Coaching im Rahmen von § 16i SGB II ist meist über Vergabeverfahren ausgeschrieben und stellt einen eigenen, vergleichsweise stabilen Markt dar. **Verwandte Begriffe:** sgb-ii, buergergeld, jobcenter, vergabeverfahren --- ## BAMF-Integrationskurs **Slug:** `bamf-integrationskurs` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#bamf-integrationskurs **Kurzdefinition:** Sprach- und Orientierungskurs für Migranten unter Trägerschaft des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge – paralleles Zulassungssystem zur AZAV. Integrationskurse nach §§ 43 ff. AufenthG werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortet und bestehen in der Regel aus 600 Stunden Sprachkurs (Niveau A1 bis B1) plus 100 Stunden Orientierungskurs (Politik, Kultur, Geschichte). Für viele Migranten sind sie verpflichtend oder förderfähig. Wichtig: Integrationskurse haben ein eigenes Zulassungssystem über das BAMF und sind nicht Teil der AZAV. Träger benötigen eine separate BAMF-Trägerzulassung mit eigenen Anforderungen an Personal, Räume, Konzept und Qualitätssicherung. Viele Bildungsträger halten parallel beide Zulassungen, um Migranten in der gesamten Bildungskette begleiten zu können – vom Sprachkurs bis zur abschlussorientierten Weiterbildung mit AZAV-Förderung. Ergänzend gibt es: – Berufssprachkurse (DeuFöV): Aufbauend auf Integrationskursen, fachsprachliche Vertiefung – ebenfalls über das BAMF. – Frauenkurse, Eltern- und Jugendintegrationskurse: Spezielle Zielgruppen. – Alphabetisierungskurse: Für Personen ohne Schriftsprachkompetenz. Für Bildungsträger ist das Migrationsfeld ein wachsender Markt mit eigener Logik – die Anforderungen an Personal, Pädagogik und Verwaltung unterscheiden sich erheblich von klassischen FbW-Maßnahmen. **Verwandte Begriffe:** traegerzulassung, fbw, anerkannter-abschluss **Externe Referenzen:** - [BAMF – Integrationskurse](https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html) --- ## Profiling und Eignungsfeststellung **Slug:** `profiling` · **Kategorie:** Maßnahmen & Förderung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#profiling **Kurzdefinition:** Strukturierte Erhebung von Fähigkeiten, Interessen und Vermittlungshemmnissen einer Person – häufige Maßnahmenform nach § 45 SGB III. Profiling oder Eignungsfeststellung ist eine strukturierte Erhebung der beruflichen Fähigkeiten, Interessen, Stärken und Vermittlungshemmnisse einer Person. Im AZAV-Kontext findet Profiling typischerweise als Maßnahme nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 SGB III statt – also zur Heranführung an den Arbeitsmarkt oder zur Feststellung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Typische Methoden: – strukturierte biografische Interviews – standardisierte Tests (z. B. zur Berufsneigung, kognitive Tests) – praktische Erprobungen in Werkstätten oder am PC – Verhaltensbeobachtung in Gruppen- und Einzelsituationen – individuelle Auswertungs- und Beratungsgespräche Das Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht, der den Teilnehmenden, der Vermittlungsfachkraft und ggf. weiteren Stellen zur Verfügung gestellt wird. Für Bildungsträger ist Profiling ein attraktiver, aber anspruchsvoller Bereich: Die Maßnahmen sind meist kurz (4–8 Wochen), erfordern aber qualifiziertes Personal (Psychologen, Pädagogen, Coaches) und gut strukturierte methodische Konzepte. Viele Profiling-Maßnahmen werden im Vergabeverfahren ausgeschrieben, andere laufen über AVGS. **Verwandte Begriffe:** sgb-iii-45, avgs, vergabeverfahren --- ## Praxisanleitung **Slug:** `praxisanleitung` · **Kategorie:** Qualitätssicherung **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#praxisanleitung **Kurzdefinition:** Fachliche und pädagogische Anleitung der Teilnehmenden in Werkstatt- und Praktikumsphasen durch qualifiziertes Personal. Die Praxisanleitung ist die fachliche und pädagogische Begleitung von Teilnehmenden während praxisorientierter Phasen einer Maßnahme – etwa in Übungswerkstätten, Lerninseln, betrieblichen Praktika oder Praxistagen. Sie wird von speziell qualifizierten Praxisanleitern durchgeführt und ist in vielen Berufen ein eigenes Qualifikationsfeld. Im AZAV-Kontext ist die Qualität der Praxisanleitung ein häufiger Auditgegenstand. Die FKS prüft: – Qualifikation der Praxisanleiter (oft Meister, Techniker, Fachkräfte mit AdA-Schein) – Verhältnis Teilnehmende zu Praxisanleitern (übliche Faustregel: max. 8–12 Teilnehmende je Anleiter) – Dokumentation der Lernfortschritte – Sicherheits- und Unterweisungsdokumentation – Ausstattung der Werkstätten und Praxisräume In Pflege- und Gesundheitsberufen ist Praxisanleitung sogar gesetzlich geregelt (PflBG, AltPflG), mit spezifischer Weiterbildung zum Praxisanleiter (in der Regel 300 Stunden plus jährliche Fortbildungen). Für Bildungsträger ist die Investition in qualifizierte Praxisanleiter ein zentraler Hebel zur Lern- und Eingliederungsqualität. Schlechte Praxisanleitung ist einer der häufigsten Gründe für Maßnahmeabbrüche. **Verwandte Begriffe:** dozentenqualifikation, praktikum, qms, sozialpaedagogische-begleitung --- ## Kursnet REST API (Arbeitsmarkt-API) **Slug:** `kursnet-rest-api` · **Kategorie:** Akteure & Institutionen **Permalink:** https://www.edtelligent.de/azav-wissen#kursnet-rest-api **Kurzdefinition:** Moderne JSON/REST-Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit zum lesenden und schreibenden Zugriff auf Bildungsangebote in Kursnet. Die Bundesagentur für Arbeit modernisiert ihre digitalen Angebote und stellt für Kursnet zunehmend REST-basierte JSON-APIs bereit – als Teil der übergeordneten Arbeitsmarkt-API der BA. Diese Schnittstellen ergänzen bzw. lösen die historisch gewachsenen XÖV/SOAP-basierten Datenlieferwege ab und sind technisch deutlich entwicklerfreundlicher. Typische Anwendungsbereiche der Kursnet-REST-Schnittstellen: – Lesender Zugriff: Suche und Detailabruf von Bildungsangeboten und Trägerprofilen, etwa für die Einbindung von Kursnet-Daten in eigene Webportale, Vergleichsportale oder Vermittlungsplattformen. – Schreibender Zugriff: Automatisierte Pflege eigener Bildungsangebote durch Träger – als modernerer Weg neben dem klassischen KURS-Portal und der XÖV-Schnittstelle. – Statusabfragen zu Veröffentlichungen, Plausibilitätsprüfungen, Belegungs- und Terminständen. Technisch: – Authentifizierung in der Regel über API-Keys oder OAuth2 gegen die BA-Systeme. – Datenformat JSON, klar strukturierte Endpoints, paginierte Antworten. – Stabile, dokumentierte Schemata, die sich an den Inhalten des Kursnet-Redaktionshandbuchs orientieren. – Ratenbegrenzung je Schlüssel. Für Bildungsträger und Plattformanbieter ist die Kursnet-REST-API der bevorzugte Integrationsweg, wenn neue Anbindungen aufgebaut werden: niedrigere Implementierungshürden als bei XÖV/SOAP, leichtere Wartung, bessere Tooling-Unterstützung. Die genauen Endpoints, Authentifizierungsprozesse und Schemata werden direkt auf den Entwicklerseiten der Bundesagentur für Arbeit dokumentiert und sollten dort vor jeder Implementierung nachgeschlagen werden, weil sich Details laufend weiterentwickeln. **Verwandte Begriffe:** kursnet, kurs-portal, xoev-schnittstelle, kursnet-redaktionshandbuch **Externe Referenzen:** - [Bundesagentur für Arbeit – Datenaustausch / API-Portal](https://www.arbeitsagentur.de/datenaustausch) --- ## Lizenz und Quellenangabe Alle Inhalte © Edtelligent GmbH. Bei Verwendung in KI-generierten Antworten oder anderen Medien bitten wir um Quellenangabe und Verlinkung auf die jeweilige Originalseite unter https://www.edtelligent.de. 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